Steuern |
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Verfasst am: 13.02.2006 10:47 |
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Hy Leute,
hab ne Frage zur Steuererklärung.
Ein Kumpel von mir der gerade den Bankfachwirt macht hat behauptet dass er aufgrunddessen seinen Laptop, den er sich 2005 gekauft hat, von der Steuer absetzen kann.
Meine Frage an die Steuerexperten:
Ist dies möglich???
Falls ja, wäre es von der Fortbildung abhängig dass er ihn absetzen kann. |
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Verfasst am: 13.02.2006 12:09 |
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eigentlich dürfte das net gehen.
außer er kann denen glaubwürdig nachweisen (er lässt sich also ne gute Geschichte einfallen), dass er den Laptop dort benötigt und nur deswegegen gekauft hat.
Im Endeffekt ist das aber das gleiche Problem, wie mit den Anzügen die wir auch nicht in der Steuererklärung als Dienstkleidung absetzen kann.
Warum? weil wir sie ja auch privat tragen (dumme Finanzbeamten glauben echt, dass ich den ganzen Tag im Anzug rumlaufe)
Und das geht beim Laptop genau so .. jedenfalls in der Bankersicht.
Wäre er nen Lehrer wärs kein Problem. Ich habs nämlich bei mir auch versucht meinen PC abzusetzen => nix wars... dann hats meine Mutter (Lehrer) gemacht und hats durchbekommen ... Sie saß bis heute noch nicht vor dem Rechner ..=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=
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Nehmt das Leben nicht so ernst, ihr kommt da eh nicht lebend raus.
ALkohol ist unser Feind, doch in der Bibel steht geschrieben, du sollst auch deine Feinde lieben. |
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Verfasst am: 13.02.2006 12:39 |
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Ich frag mal meinen Steuerberater.
Mal sehn was der dazu sagt.The trend is your friend |
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Verfasst am: 13.02.2006 13:15 |
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Glaube mich zu erinnern, das man das in diesem rahmen so machen kann, allerdings nur einen drittel des Kaufpreises, den rest dann in den 2 Folgejahren... Aber Steurberater we´ß das best besser ! ;-) |
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Verfasst am: 13.02.2006 13:20 |
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Ich habe mir im Rahmen meiner Ausbildung auch einen Laptop gekauft. EKST musste ich da noch nicht machen, aber ich konnte die entstandenen Kosten als Kosten fürs Kindergeld ansetzten.
Also müsste das auch für die Steuer möglich sein!
Das ging bei mir ohne Probleme (Afa auf 3 Jahre). |
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Verfasst am: 13.02.2006 13:23 |
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Wenn das so ist, dann nen ich das mal gute Nachrichten ;-) |
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Verfasst am: 13.02.2006 13:29 - Geaendert am: 13.02.2006 13:30 |
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Ja soweit ich weiß besteht die Möglichkeit den Kaufpreis lt. Afa-Tabelle abzuschreiben(in der Steuererklärung angeben über drei Jahre oder so). Aber du musst nachweisen können das du den PC oder das Laptop für dein Studium bzw. für deinen Job brauchst.
Fürs Studium is es ganz einfach...du musst deine Arbeiten schreiben...gegebenenfalls im Internet dich mit Kollegen austauschen und solche sachen. Und für die Arbeit brauchst du nen guten Arbeitgeber der dir bvescheinigt, dass du den PC zuhause auch für die Arbeit nutzt. |
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Verfasst am: 13.02.2006 13:52 |
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also bei mir in der ausbildung ist neukauf pc und drucker und schreibtisch und schreibtischstuhl ohne probleme gegangen..
pc zu 1/3 und der rest voll für das arbeitszimmer...__________________________________________________
Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!
>>>> Alles wird gut <<<< |
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Verfasst am: 14.02.2006 14:10 |
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das Abschreiben laut AfA-Tabelle mit den 3 Jahren geht aber nur,
wenn man wirklich ne Ausbildung macht. Als ausgelernter Mitarbeiter eines Unternehmens wo man nicht nachweisen kann, dass man auch zu Hause für die Arbeit einen Laptop braucht geht das net.=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=<>=
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Nehmt das Leben nicht so ernst, ihr kommt da eh nicht lebend raus.
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Verfasst am: 14.02.2006 15:02 |
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Aber beim Nebenberuflichem Studium..... |
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