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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Halbeinkünfteverfahren
 
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.02.2006 11:39
Hallo zusammen,

ich bin heute völlig durcheinander... Bitte helft mir mal.
Aufgabe:
Ein Kunde bekommt 100€ Bardividende. Ein FSA ist nicht gestellt.

Wie hoch sind die steuerpflichtigen Einnahmen?

Ich sage:
100- 50% (da Halbeinkünfteverfahren)= 50€ steuerpflichtig.

Mir geistert da aber noch was im Kopf rum das sagt, Halbeinkünfteverfahren heißt Doppelter FSA... bzw das Halbeinkünfteverfahren greift nur wenn ein FSA in ausreichender höhe gestellt ist zur hälfte.
-> hätte er 50€ FSA gestellt wäre meine Lösung richtig. Da kein FSA gestellt ist, sind 100€ das steuerpflichtige Einkommen.????

Ich bin Total durcheinander...aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa
Nine2105
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 17.02.2006 12:32
Wenn es keinen FSA gibt musst du die komplette Dividende versteuern.
In der Steuerklärung bei den Einkünften auf Kapitalvermögen ist nur die Hälfte anzugeben.

Bei 500,00 Euro Dividende ohne FSA = 20% KeSt und 5,5% Soli auf 500,00 Euro

Bei 500,00 Euro Dividende uns 200,00 Euro FSA = 400,00 Euro frei und auf den Rest die Steuern.
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.02.2006 12:36
Aktionäre werden immer nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Es ist egal, ob er einen FSA gestellt hat oder nicht!

Wenn er einen FSA gestellt hat, sinkt dieser um die hälfte der Bruttodividende

ohne FSA wird die Nettodividende ausgezahlt und er erhält eine bescheinigung für die gezahlten Steuern
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.02.2006 14:00
kommt eh auf´s gleiche raus, da er sich das geld was versteuert wird obwohl freibeträge vorhanden wären auch in der steuer wiederbekommt.
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.02.2006 14:33
Wo wir schon dabei sind !!!
Dann lass dochj gleich die FSA abschaffen, kann man sich ja sowieso (alles) am Jahresende zurückholen !!!
Riesen Verwaltungsaufwand wäre uns allen erspart !!!!

Greetz Lrcoolk
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.02.2006 15:26
Danke für eure Antworten.

Schönes Wochenende
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.02.2006 16:07
Falsch ist folgender Satz: "Wenn es keinen FSA gibt musst du die komplette Dividende versteuern."
Richtig ist: Wenn die Dividenden nicht freigestellt sind, muss der Kunde 20 % KESt und dvon 5,5 % SoliZ zahlen.

Falsch ist folgender Satz: "In der Steuerklärung bei den Einkünften auf Kapitalvermögen ist nur die Hälfte anzugeben."

Richtig ist: In der Anlage KAP trägt der Kunde die Bruttodividende in der Zeile für Halbeinkünfteverfahren ein. Das Finanzamt halbiert dann diesen Betrag.
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.02.2006 16:41
Perfeckt!

Danke.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.02.2006 17:45
Weitere Informationen unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=8830&forumid=29
 

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