Rürup-Rente |
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Verfasst am: 27.02.2006 11:02 |
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bräuchte mal einen kurzen überblick über die rürüp-rente
i weiß nur noch, dass man bei einer einkommensteuererklärung geld rausbekommt. mit diesem geld soll man dann die rürup "bezahlen" (steuerliche förderung).....
danke |
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Verfasst am: 27.02.2006 11:04 |
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Das ist ziemlich schwer zur erklären, such Dir leiber erst mal Unterlagen dadrüber und stelle gezielte Fragen! ------------------------------------------
www.oldenburger-ballsportforum.de.vu |
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Verfasst am: 27.02.2006 11:13 |
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Die Rürup-Rente ist nur für Selbstständige gedacht. Die Beiträge hierzu sind voll steuerlich absetzbar. So soll die private Altersvorsorge für Selbstständige vom Staat gefördert werden. |
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Verfasst am: 27.02.2006 12:06 |
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Rürup- Rente
- zusätzliche, staatlich durch Steuervorteile geförderte, private Altersvorsorge
Voraussetzungen:
Die Rente ist
- nicht beleihbar
- nicht vererblich
- nicht übertragbar
- nicht veräußerbar
- nicht kapitalisierbar
Die Rente darf nur als monatliche, lebenslange Leibrente ausgezahlt werden.
Ergänzung um die Absicherung der Berufsunfähigkeit, verminderten Erwerbsfähigkeit sowie für Hinterbliebene möglich.
Geförderter Personenkreis:
Alle Steuerpflichtigen, also auch nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige oder Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Diese beiden Gruppen erhalten keine Riesterförderung.
- Förderung mit Steuervorteilen
Beiträge
- 2005 erkennt das FA vom Beitrag 60% als Sonderausgaben an, höchstens jedoch 12.000 EUR bei Alleinstehenden und 24.000 EUR bei Ehepaaren. In den nächsten 20 Jahren steigt der anerkannte Prozentsatz jedes Jahr um 2% bis auf 100% im Jahr 2025, höchstens 20000 EUR bei Alleinstehenden und 40000 EUR bei Ehepartnern.
Renten sind so wie die gesetzliche Rente steuerpflichtig: Der steuerpflichtige Teil hängt vom Rentenbeginn ab und steigt ab dem Jahr 2005 von 50% stufenweise für jeden neuen rentner- Jahrgang. In den nächsten 15 Jahren beträgt die Steigerung jährlich 2%. Alle, die ab 2020 Rentner sind, müssen also 80% ihrer Rente beim FA versteuern. Für die dann folgenden Rentner- Jahrgänge steigt der steuerpflichtige Teil der Rente bis 2040 jährlich um 1%. Alle, die 2040 und später Rentner werden, müssen also 100% ihrer Rente beim FA abrechnen. |
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Verfasst am: 27.02.2006 13:16 |
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Die staatlich geförderte private Leibrente lohnt sich nur für Versicherte, die älter als 90 Jahre werden. Alle anderen Rentenbezieher würden von einer einmaligen Kapitalauszahlung mehr profitieren. Das ergaben Berechnungen des Koblenzer Finanzprofessors Heinrich Bockholt für das Handelsblatt.
Quelle:
http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!200011,203903,1040963/SH/2e9c131140d3b10f1bb44aa4980e6d/depot/xz7e2ujcoep5lb4v44484/index.html |
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Verfasst am: 27.02.2006 13:45 |
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vielen dank an alle, habt mir gut weitergeholfen...
:-))) |
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