|
|
Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse |
Moderator: TobiasH |
|
|
Diversifikationsgesetzt bei Fonds |
|
|
Verfasst am: 03.03.2006 15:57 |
|
|
Hallöchen,
kann mir wohl bitte jemand helfen.
Es gibt doch gewisse Grenzen, wieviel % ein SV in ein anderes SV investieren darf. Oder mit wieviel % ein SV am GK einer AG beteiligt sein darf.
Wie ist es zudem bei den Dachfonds?
Haben es in der Schule kurz besprochen. Da hat sich nur was verändert.
Vielen lieben Dank schon im voraus!
Gruß Nina |
|
|
|
Verfasst am: 03.03.2006 16:48 - Geaendert am: 03.03.2006 16:51 |
|
|
InvG § 60 Ausstellergrenzen
(1) Die Kapitalanlagegesellschaft darf in Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten desselben Ausstellers (Schuldners) nur bis zu 5 Prozent des Wertes des Sondervermögens anlegen; in diesen Werten dürfen jedoch bis zu 10 Prozent des Wertes des Sondervermögens angelegt werden, wenn dies in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist und der Gesamtwert der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dieser Aussteller (Schuldner) 40 Prozent des Wertes des Sondervermögens nicht übersteigt.
InvG § 85 Anlagegrenzen
Die Kapitalanlagegesellschaft darf in Investmentanteile nach Maßgabe des § 84 Abs. 1 Nr. 3 und 4 nur bis zu 10 Prozent des Wertes des Sondervermögens anlegen.
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/invg/gesamt.pdf |
|
|
|
Verfasst am: 03.03.2006 18:19 |
|
|
He, das ist super!!!
Habe in der Schule so ein Kuddelmuddel aufgeschrieben.
Viele Dank. |
|
|
|
|
|
| |