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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

dividendenbesteuerung,hilfe
 
ger44
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.03.2006 15:16
meine frage, wann verdopple ich meinen fa, wann setze ich nur die hälfte meiner dividende auf meine gestellte fa (1421euro)????? gibt es gesetze, bedingungen wo dies genau definiert ist???? unser lehrer kann uns da auch nicht helfen!!!

vielleicht weiß es ja einer von euch, wäre super

danke
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.03.2006 15:40
Das kannst du machen wie du lustig bist. Dividenden sind nur zur Hälfte steuerpflichtig. Wie du das ausrechnest ist deine Sache. Es kommt aufs gleiche raus, ob die die Dividende halbierst, oder den FSA verdoppelst.

Ich persönlich rechne imme mit halber Dividende.
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.03.2006 15:43
Halbeinkünfteverfahren

nach diesen wird nur die halbe Bruttodividende angerechnet.

Also eine hälfte wird versteuer bzw. mindert den FSA und die andere Hälfte ist steuerfrei.

LG
Sandra
ger44
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.03.2006 18:23
das is ja mein problem, wenn ich den fa verdopple und ich meine volle dividende ansetze bekomm ich ein anderes ergebnis als wie wenn ich die hälfte meine dividende angeben und den vollen fa nehmen!!!!!
wir haben alles schon durchgerechnet in der schule!!!! es steht bei grundmann usw. immer was von der hälfte der dividende fa bleibt gleich!!!!
mein problem in der letzten abschlussprüfung is man durch dieses verfahrne nich auf das ergebnis gekommen, da musste der fa verdoppelt werden aus welchen gründen auch immer!!!! mein bank sagt mir auch nix anderes, meint in 99%ig der fälle musst du den fa verdoppeln!!!!

verwirrend
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.03.2006 18:33 - Geaendert am: 08.03.2006 18:35
Also für die Bank ist es wesentlich umständlicher den FA zu verdoppeln als die Dividende zu halbieren!

Aus diesem Grund wird bei uns die Dividende halbiert und so habe ich es auch in der Schule gelernt!

Hier auch mal ein Link zu dem Thema

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/halbeinkverfahren.htm

und dort wirst du auch lesen und am Beispiel sehen, dass immer von der Hälfte der Dividende und nicht von der Verdoppelung des FA geschrieben wird!

Also FA bleibt gleich und man nimmt für die Berechnung 50% der Dividende der Rest ist Steuerfrei ....

LG
Sandra
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.03.2006 19:36
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=10560&forumid=29
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.03.2006 19:47
In der Praxis erfolgt eine "Belastung" des FA mit der Hälfte der Dividendengutschrift.
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.03.2006 08:43 - Geaendert am: 09.03.2006 15:27
ALso gut machen wir mal ne Rechnung:

1000 Aktien à 0,50EUR Bruttodividende

FSA noch 200 EUR frei.


1. Beispiel doppelter FSA:

Bruttodividende: 500,00
- FSA 400,00
---------------------------------
100,00
- 20% KESt 20,00
- 5,5% Soli 1,10
---------------------------------
Auszahlung 478,90 EUR


2. Beispiel halbe Dividende:

Bruttodividende 500,00
/2 250,00
-FSA 200,00
---------------------------------------
50,00 * 2
100,00
-20% KESt 20,00
-5,5% Soli 1,10
----------------------------------------
Auszahlung 478,90

Also bei mir kommt zweimal das gleiche raus :-)
ger44
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.03.2006 15:16
hm, danke erstma für eure antworten!
versteh ja beide berechnungen, nur niemand aber wirklich niemand ob lehrer,arbeitskollegen hat uns davon unterrichtet das man am ende sprich 500dividende-400fa=100 darauf die hälfte rechnet sprich auf 50euro kest und soli!!!!!

danke
ger44
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.03.2006 15:18
Folgendes Beispiel:

Der Kunde Maier besitzt 500 Aktien der Baum AG. Die Baum AG will pro Aktie eine Dividende von 1,45 € ausschütten.
Herr Maier hat einen Freistellungsauftrag von 150€ bei seiner Depot führenden Bank. Der persönliche Stuersatz des Kunden ist 40%.

Wieviel bekommt der Kunde ausgezahlt und wieviel muss er versteuern?

Meine Rechnung:

500*1,45€= 725€ Bardividende
FA=150€*2= 300€
Zu versteuern= 425€
-20% KEST 85€
-5,5% Soli 4,68€
Auszahlung=
425€-85€-4,68€+300=635,32€ (Gutschrift)

Einkommensteuer:

Bardividende 725€
steuerpflichtig: 362,5€
40% EST 145€
5,5 Soli 7,98€
individuelle Steuerschuld 152,98€
-KEST und SOLI 89,68€
= Steuerschuld 63,3€

Dividenenerträge nach Steuern = Bardividende - individuelle Steuerschuld= 725-152,98=572,02€

warum wurde hier nich das endergebnis von 425euro halbiert????????
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.03.2006 15:23
Bardividende wird geteilt für die Berechnung und nicht das Endergebnis!

LG
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.03.2006 17:33 - Geaendert am: 09.03.2006 17:36
Nur das Finanzamt führt das Halbeinkünfteverahren durch. Deshalb halbiert das Finanzamt die Bruttodividende.

Bei der Bank belasten Dividendenzahlungen mit der Hälfte des Betrages den Freistellungsauftrag.

Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden
• In der ersten Stufe zahlt das Unternehmen eine definitive (endgültig verlorene) Körperschaftsteuer (KöSt) von 25 % auf seine Gewinne.
• Wird dieser Gewinn ausgeschüttet, versteuert der Aktionär im zweiten Schritt die Hälfte der Dividende mit seinem persönlichen (individuellen) Einkommensteuersatz.
• Die Körperschaftsteuer ist definitiv (endgültig), d. h. der Aktionär kann die einbehaltene KöSt nicht mehr als Steuervorauszahlung geltend machen.
• Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ist nur die Hälfte der Dividenden einkommensteuerpflichtig.

Unter die Halbeinkünfteregelung fallen
• Dividenden,
• Ausschüttungen auf Genussrechte, wenn sie eigenkapitalähnlichen Charakter haben.
• Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien
 

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