Brauche Hilfe zu dieser Aufgabe!!! Girosammelverwahrung |
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Verfasst am: 27.04.2006 16:13 |
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Aufgabe 1:
Welche Aussage über die Girosammelverwahrung bei Clearstream Banking AG ist richtig?
1) Die Girosammelverwahrung ermöglicht keine Übertragung des Eigentums an den Wertpapierbörsen.
2) Die Depotgebühren für die Girosammelverwahrung sind höher als die der Streifbandverwahrung, da die Stücke bei der Clearstream Banking AG nicht eingeliefert werden müssen.
3) Der Kunde behält das Sondereigentum an den betreffenden Wertpapieren.
4) Das Kreditinstitut des Hinterlegers kann ohne Ermächtigung des Kunden auch erstmals bei ihm hinterlegte Wertpapiere in das Girosammeldepot einlegen.
5) Wertrechte sind für die Girosammelverwahrung geeignet.
Welche Antwort stimmt?
Aufgabe 2:
Welche Aussage über das Depotgeschäft der Kreditinstitute ist richtig?
1) Liefert der Hinterleger Wertpapiere zur Girosammelverwahrung ein, verliert er das Sondereigentum an den eingelieferten Stücken zu Gunsten des Miteigentums am Sammelbestand.
2) Liefert der Hinterleger Wertpapiere zur Sonderverwahrung ein, erwirbt er Miteigentum nach Bruchteilen am Wertpapierbestand.
3) Laut AGB ist das Kreditinstitut berechtigt, vertretbare Wertpapiere einer un derselben Gattung ungetrennt von seinen eigenen Beständen oder von solcher Dritten aufzubewahren
4) Das verwahrende Kreditinstitut darf in Sonderverwahrung befindliche Wertpapiere nicht in Drittverwahrung, z.B. an die Zentrale geben
5) Wertrecht (Schuldbuchforderungen) sind in Streifbandverwahrung zu nehmen, da sie nicht girosammelfähig sind. |
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Verfasst am: 27.04.2006 17:54 |
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Ich würd sagen
1.Aufgabe : 5
2.Aufgabe: 1 |
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Verfasst am: 27.04.2006 18:01 |
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Danke die habe ich auch schon so getippt. Wie sicher bist du dir? |
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Verfasst am: 27.04.2006 18:04 |
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ich würd auch das selbe sagen |
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Verfasst am: 27.04.2006 18:36 |
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Bin mir zu 99,99 % sicher :-) |
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Verfasst am: 27.04.2006 21:15 |
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Danke! |
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