Niederstwertprinzip auch bei Anleihen? |
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Verfasst am: 01.05.2006 09:19 |
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Hi!
Auf Aktien muss eine Bank doch das Niederswertprinzip anwenden, d.h. jeden Kursverlust (wenn auch nicht realisiert) abschreiben ( Umlaufvermögen).
Angenommen sie hat auch Anleihen im eigenen Bestand. Am Laufzeitende bekomme ich diese ja zu 100% wieder zurück. Müssen die auch abgeschrieben werden, wenn die ins Umlaufvermögen gehören oder sind die dann automatisch dem Anlagevermögen zuzurechnen? |
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Verfasst am: 01.05.2006 09:43 |
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Wenns nicht Anlagevermögen ist strenges Niederstwertprinzip. Wenns Anlagevermögen ist und von einer dauernden Wertminderung (z.B. Rückzahlung in 15 Jahren, aber kritische argentinische Anleihe oder sowas) ebenfalls.
Also Kaufkurs 104%, am Bilanzstichtag 102% --> Bilanzierung zu 102% + Stückzinsen. |
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Verfasst am: 01.05.2006 12:11 |
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Bei der Berechnung des Kurswertes gibt es hinsichtlich von Anteilpapieren und festverzinslichen Papieren keinen Unterschied. Der einzige Unterschied kommt bei der Berechnung des Bilanzwertes: Bei den festverzinslichen Wertpapieren müssen zum Kurswert die aufgelaufenen, noch nicht vereinnahmten Stückzinsen addiert werden. |
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