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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
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Frage: Spekulationssteuer???
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Hase88
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.06.2006 18:49
Hallo Ihr lieben,
ich hab mal ein paar Fragen bezüglich der Spekulationssteuer:
1. Wenn ich mir ein Wertpapier! kaufe und das über ein Jahr halte und dann verkaufe ist der Gewinn zu 100% Steuerfrei?

2. Wie sieht das aus wenn ich ein Wertpapier kein Jahr halte, wie sieht es dann mit der Besteuerung der Kursgewinne aus?

3. Und zu guter letzt, wie sieht es mit Kursverlusten aus Investment Fonds aus? Kann man die in der Steuererklärung geltend machen?

Mfg
Stefan
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.06.2006 20:48
1. Wenn ich mir ein Wertpapier kaufe und das über ein Jahr halte und dann verkaufe ist der Gewinn zu 100% Steuerfrei?

- Ja

2. Wie sieht das aus wenn ich ein Wertpapier kein Jahr halte, wie sieht es dann mit der Besteuerung der Kursgewinne aus?

- Bis zu einer Freigrenze von 512,-EUR (Ledige) / 1.024,-EUR (Verheiratete) bleiben die Kursgewinne auch unterjährig steuerfrei. Liegt man nur einen Cent darüber muss man Kursgewinne (=Gewinne aus privatn Veräußerungsgeschäften) als "Sonstige Einkunft" in der EKSt-Erklärung angeben.

3. Und zu guter letzt, wie sieht es mit Kursverlusten aus Investment Fonds aus? Kann man die in der Steuererklärung geltend machen?

Bei einem Investmentfonds gibt es keinen Kurs, sondern lediglich einen Preis. Hierbei kann man Kursverluste nicht absetzen, jedoch entstehende Kosten (z.B. Ausgabeaufschläge, Vertriebsprovisionen oder Depotentgelte) als Werbungskosten in Ansatz bringen.

Generell gilt, dass Verluste aus WP-Geschäften (d.h. z.B. Aktien) nur mit selbigen Gewinnen (selbige Einkunftsart) verechnet werden dürfen (= horizontale Verlustverrechnung).

Schönen Gruß
Hase88
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.06.2006 20:54
-Gelten die 512€ fürs ganze Jahr oder pro Verkauf?

-Wenn ich über den 512€ liege wird mir die Steuer dann erst bei der EkSt berechnet oder schon beim Verkauf?

-Und was ist wenn ich die Gewinne ned angeb bei der EkSt?

Mfg
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.06.2006 22:54
@ Hase88:

Die 512 Euro gelten natürlich für ein Steuerjahr, sonst würde ja jeder nur seine Verkäufe aufteilen und wäre raus. WICHTIG: Gilt für die zugrundeliegende Spekulation das Halbeinkünfteverfahren, so ist auch nur der halbe Gewinn steuerpflichtig, die Grenze beträgt dann de facto 1.024 Euro.

Da die Bank in der Regel nichts von Deinen bisherigen Gewinnen (vor allem bei anderen KIs) weiß, kann sie nicht wissen, wann die 512 Euro voll sind (außerdem kannst Du ja realisierte Verluste gegenrechnen). Sie kennt auch nicht Deinen persönlichen Steuersatz (den kennst Du ja selbst bis zum Bescheid nicht). Eine Vorauszahlung ala ZaSt gibt es nicht. Die Besteuerung findet somit erst mit Festsetzung der Einkommensteuer statt.

Wer Spekulationsgewinne in der Steuererklärung nicht angibt, verschweigt „steuerlich erhebliche Tatsachen“. Er hinterzieht Steuern und riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Die Steuern muss er nachzahlen. § 370 Abgabenordnung (AO) sagt ausserdem: Der Versuch ist strafbar. „Leichtfertig“ Steuern zu hinterziehen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit maximal 50.000 € Geldbuße geahndet wird (§ 378 AO).

Wenn das Finanzamt einem Bankgelernten auf die Schliche kommt, dann gibt es kurzen Prozess: Inzwischen bekommt man die Spekulationsgewinne ja mundgerecht von der Bank vorgerechnet (Jahresbescheinigung). Wer die dann noch "vergisst", kann die berufliche Zukunft im Bankbereich in aller Regel vergessen. Die Finanzämter sind zu verstärkten Kontrollen angehalten, um Steuergerechtigkeit herzustellen (der Ehrliche darf nicht der Dumme sein).

Es gibt leichtere Wege, sich unglücklich zu machen! Lieber ein versteuerter Gewinn als unversteuerter Verlust, oder?

Gruß
Julien
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.06.2006 23:18
Kann man den Ausgabeaufschlag bei jedem Fonds als Werbungskosten gelten machen ?????

Greetz Lrcoolk

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.06.2006 05:13
Eigentlich ist das Thema gar nicht mehr so interessant, weil die Spekulationsfreigrenze sowieso unter den Hammer kommt. Demnächst ist es nämlich egal, wie lange man ein Papier hält, das können dann auch 15 Jahre sein, danach wird alles voll versteuert.

Allerdings wird nicht pauschal mit 100% besteuert - einiges, oder das meiste, wird nach dem Halbeinkünfteverfahren berechnet. Die Details dazu habe ich jetzt aber nicht mehr im Kopf.

mfg

Florian
Reiner_Zufall
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.06.2006 09:28
hallo,
meines wissens liegt die freigrenze bei 511,99€,alles was darüber liegt,muss komplett versteuert werden.
so haben wir das in der schule gelernt......
verbessert mich,falls ich falsch liege...

Let´s fetz,...sagte der Frosch bevor er in den Mixer sprang.

Pato
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.06.2006 09:39 - Geaendert am: 12.06.2006 10:06
Die Freigrenze liegt bei 512€, allerdings heißt das def., dass ab 512€ (also einschließlich 512€!) Steuern gezahlt werden!
Reiner_Zufall
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.06.2006 09:42
also 520€ stimmt auf keinen fall.....dann müsste sie erhöht werden und ich glaube nicht das der gute fiskus freigrenzen erhöht.

Let´s fetz,...sagte der Frosch bevor er in den Mixer sprang.

djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.06.2006 09:48
Spekulationsgewinne:

Gewinne aus dem Handel mit Aktien oder Optionsscheinen müssen versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf eine Frist von 12 Monaten unterschritten wird. Dabei gibt jedoch eine Freigrenze von 512 Euro. Liegen die innerhalb der Frist erzielten Spekulationsgewinne unter 512 Euro und dabei werden alle erzielten Gewinne zusammenaddiert, so bleiben sie steuerfrei ! Sie bleiben ebenfalls steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 12 Monate liegen. Entscheidend ist für die Frist der Vorgang der Einbuchung der Aktien ins Depot. Ab dem Tag des Depoteintrags beginnt die Frist zu laufen. Andere Vorgänge, wie Tag der Ordererteilung, Überweisung des Kaufpreises o.ä. sind für die Frist unerheblich. Auch für den Fall von verschenkten/vererbten Wertpapieren beginnt die Frist ab dem Moment, wenn die Aktien beim Schenker ins Depot genommen werden. Ist sie bereits überschritten, wenn die Papiere dann verschenkt werden, so kann der Beschenkte direkt steuerfrei verkaufen. Zu beachten ist, daß bei einer Überschreitung der Freigrenze von 512 Euro der gesamte Betrag und nicht nur der um 512 Euro hinausgehende Betrag versteuert werden muß.

google hilft

Samstagsarbeit rockt !!!

Reiner_Zufall
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.06.2006 09:51
also hat der reiner recht.....

Let´s fetz,...sagte der Frosch bevor er in den Mixer sprang.

djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.06.2006 09:53
Dein Ausspruch von wegen 511,99 € ist aber leider nicht korrekt.

Es sind 512,- ab dem ersten Cent darüber ist High noon.

Samstagsarbeit rockt !!!

Reiner_Zufall
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.06.2006 09:59
also meines wissens steht es so auch im grill,aber ich lasse mch gerne eines besseren belehren.
viel spass beim schwitzen....

Let´s fetz,...sagte der Frosch bevor er in den Mixer sprang.

Pato
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.06.2006 10:05
Ich meine natürlcih 512€ und es ist, nach allen Auskünften, die ich bei diversen Steuerseminaren bekommen habe, so, dass ab 512€ Steuern zu zahlen sind.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.06.2006 10:12
Alles klar, Asche auf mein Haupt:


§ 23 EStG:

ich hau das jetzt nicht komplett hier reib, ein Satz tut‘s auch:

...,,Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 512 Euro betragen hat. ‘‘

weniger als 512,- ist dann wohl als 511,99 zu verstehen.

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/estg/__23.html

Samstagsarbeit rockt !!!

Pato
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.06.2006 10:16
@djb: Ja, man kann ja nicht alles im Kopf haben ;)

Zumal diese Regelung, wie schon erwähnt, wahrscheinlich ab dem nächsten Jahr passé sein dürfte.
Reiner_Zufall
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.06.2006 10:16
wie gesagt.....so habe ich es gelernt........

Let´s fetz,...sagte der Frosch bevor er in den Mixer sprang.

Hase88
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.06.2006 15:32
Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten.

Nun drängt sich mir aber noch eine Frage auf:

Wie ist das bei Zertifikaten? Genau gleich mit den 512€ oder anders? Da ihr ja nur von Aktien und OS geredet habt?!
Pato
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.06.2006 16:18 - Geaendert am: 13.06.2006 08:16
Es geht hier generell um private Veräußerungsgeschäfte.
(Eine Spekulationssteuer gibt es ja in dem Sinne/Namen nicht).
Diese privaten Veräußerungsgeschäfte umfassen alle privaten Veräußerungen.Besonderheit: Immobilien (bei denen ist die Frist 10 Jahre).
Bei Aktien eben gemäß HEV, zumindest solange es dieses noch gibt.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.06.2006 16:35
Man Beachte die spÄkulationssteuer*g*

und HEV = Halbeinkünfteverfahren

für die dies nicht wissen.

Samstagsarbeit rockt !!!

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