Notaranderkonto |
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Verfasst am: 11.09.2006 18:58 |
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Hallo zusammen,
ich habe hier einen Praxisfall für die mdl Prüfung.
Wenn ein Notar einer Angestellten eine allg. Kontovollmacht auf dem Anderkonto ginbt, darf sie dann Überweisungen tätigen die Gelder von Mandanten betreffen?
Wäre gut wenn jemand helfen kann...
LG Jana |
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Verfasst am: 11.09.2006 19:03 |
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wenn ich mich richtig erinnern kann darf ein angestellter eines notars keine verfügungen tätigen, es sei denn er oder sie ist selbst notar. |
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Verfasst am: 12.09.2006 09:13 - Geaendert am: 12.09.2006 09:14 |
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Soweit ich weiß, darf der Notar zwar Vollmachten für Anderkonten erteilen, aber nur (wie Zero sagt) an z.B. jmd. der auch Notar is.. Also net an seine Angestellte.. |
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Verfasst am: 12.09.2006 09:15 |
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Vollmachten dürfen nur amtlich bestellet Vertreter bekommen, so haben wir das in der Schule gelernt. |
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