Unternehmensbescheinigung
Bei Kapitalerträgen die Betriebseinnahmen sind, ist der Abzug von der Kapitalertragsteuer nicht vorzunehmen, wenn die Kapitalertragsteuer bei dem Steuerpflichtigen aufgrund der Art seiner Geschäfte auf Dauer höher wäre als die gesamte festzusetzende Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer. Dies ist durch eine Unternehmensbescheinigung, d. h. eine diesbe-zügliche Bescheinigung des für den Gläubiger der Kapitalerträge zuständigen Finanzamts nachzuweisen.