Mit jeder Aktie ist unter anderem auch ein Bezugsrecht verbunden. Dieses Recht kann man ( muss man nicht) in Anspruch nehmen, falls die Ag auf der HV eine weitere Kapitalerhöhung beschliesst. D.h. es werden neue Aktien ausgegeben und damit man als Anleger in diesem Unternehmen auch weiterhin den gleichen Anteil am Unternehmen hat ( haben kann...muss man nicht), hat man seine Bezugsrechte, um die Jungaktien zu erstehen. Somit hat man nach der KApitalerhöhing prozentual immernich den gleichen Anteil am Unternehmen. Diese Bezugsrechte haben auch einen Wert und können an der Börse verkauft werden.
Bei der operation blanche sieht es so aus, dass man sämtliche Bezugsrechte von den bereits im Depot vorhandenen Aktien nimmt, um die Jungaktien bei der Kapitalerhöhung zu erstehen. D.h. man holt sich die Jungaktien nur mit den vorhandenen Bezugsrechten, ohne weiteres Kapital einzusetzen.