Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 87
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Jugend- und Auszubildendenvertretung
 
cerkeskizi
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.10.2006 16:07
Hallo zusammen,

Wer darf gewählt werden?
Wer darf wählen?

Viele Dank im voraus....
Kallstadter
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.10.2006 16:10
So weit ich weiß dürfen alle Azubis (egal wie alt) und alle Arbeitnehmer die unter 18 Jahre sind wählen.

Gewählt werden dürfen Azubis und Arbeitnehmer, wobei es bei den Arbeitnehmern glaub ich ne Altersgrenze gibt.

---------------------------
Mitleid gibt‘s umsonst mein Freund,
Neid muss man sich verdienen!

Blondie18
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.10.2006 16:11
die altersgrenze beträgt 25 jahre!
RheumaKay
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.10.2006 16:12 - Geaendert am: 26.10.2006 16:13
*edit*

ich lag falsch. 25 ist die Grenze, wie oben schon erwähnt wurde.

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.10.2006 16:13
Ich durfte wählen, da ich Azubi bin. Meine Lehrerein hat mir später erklärt, das sei nicht rechtens gewesen, da nur alle Azubis bis 25 wahlberechtigt sind.
Laut ihr dürfen alle unter 18 und alle Azubis bis 25 wählen.

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.10.2006 16:35
@nina

so wie du es sagst trifft es auf die zu die gewählt werden dürfen

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.10.2006 10:19
@ robby!

das stimmt nicht!
gewählt werden dürfen alle bis 25! egal ob sie azubi sind oder nicht!

@ nina dass es bei azubis eine altersbeschränkung beim wähhlen gibt hab ich noch nicht gehört!
schließlich vertritt die als azubi die JAV auch wenn du schon über 25 bist!

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

schnege
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.10.2006 10:28
Ganz genau ist es so:

Gewählt werden darf jeder, der zum Tag der Wahl das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Wählen kann jeder Azubi und jeder Jugendliche unter 18Jahren (z.B. Prakikanten).

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.10.2006 10:36
@ schnege hey ich weiß ja doch noch weng was!

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

Genossin
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.10.2006 10:38
@ Schnege

da muss ein fehler drin sein....

Beim passiven Wahlrecht ist die Altersgrenze ganz sicher nicht 18, denn letzte Woche war bei uns JAV-Wahl und ich durfte wählen - und ich bin 20 ;-)

Aber wie genau das mim PW jetzt ist, kann ich auch net sagen -.-

______________________________________
Frauen lieben die einfachen Dinge des Lebens - Männer ...


Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.10.2006 11:04
@ genossin!

wir schreiben doch: als azubi kann man immer wählen!
also solange du azubi bist ist dien alter egal!
aber wenn du dann ausgelernt bist, dann darfst du nur noch wählen, wenn du unter 18 bist!

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)


Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.10.2006 12:00 - Geaendert am: 27.10.2006 12:00
auf der Site www. JAV.de steht es.
Wahlberechtigt sind alle A-nehmer unter 18 und alle, die zur Berufausbilung beschäftigtsind UND noch nicht 25 sind.
Demnach gibt es auch bei Azubis eine Altersbeschränkung, oder? Dann hätte meine Lehrerein recht.
Da war glaub ich auch mal ne Frage in der ZP dazu, die auch auf diese Altersgrenze hinauslief. Kann mich aber nicht genau erinnern

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.10.2006 12:06
@ nina

ja das hört sich nach beschränkung an, aber das finde ich doch sehr komisch, denn schließlich vertritt die jav ja auch auszubildende über 25 und wieso sollten die dann d nicht mitwählen dürfen?

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

cerkeskizi
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.10.2006 12:11
Ich bin jetzt bisschen durcheinander. :-))))

Also:

Wer darf wählen?

Alle Azubis + (Mitarbeiter die unter 18 Jahre alt sind)

Was ist wenn der Azubi 26 Jahre alt ist, darf er dann wählen?


Wer darf gewählt werden?

Alle Azubis + Mitarbeiter die zwischen 18 und 25 sind.

Stimmt es so. :-)
sternchen17
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.10.2006 12:12
Also bei uns gibt es so was gar nicht. Deswegen kenn ich mich da nicht so aus. Aber wenn ein Azubi über 25 ist wäre es doch wirklich blöd wenn der nicht wählen kann. Ist doch dann eigentlich egal wie alt der ist, hauptsache Azubi.

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.10.2006 12:14
@ ceri:

www.jav.de

Die müssen es ja wissen :-)
 

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse