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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Investmentanteile --> Stimmrecht
 
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.11.2006 09:45
Das Stimmrecht für die Anteilsinhaber übt doch die Kapitalanlagegesellschaft aus, weil die Anteilsinhaber nicht direkt am Grundkapital beteiligt sind, sondern lediglich am Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaft.

Und das Sondervermögen muss von einer anderen Bank ( Depotbank) verwaltet werden ?



In einem Prüfungsvorbereitungsbuch gibt es die Aussage, dass die Depotbank die Stimmrechte ausübt. Und in einem anderen steht halt in etwa o.g.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.11.2006 10:33 - Geaendert am: 01.11.2006 11:17
Investmentgesetz § 32 Stimmrechtsausübung

(1) Zur Ausübung des Stimmrechts aus den zu einem Sondervermögen gehörenden Aktien bedarf die Kapitalanlagegesellschaft keiner schriftlichen Vollmacht der Anleger. § 129 Abs. 3 des Aktiengesetzes ist entsprechend anzuwenden. Die Kapitalanlagegesellschaft soll das Stimmrecht aus Aktien von Gesellschaften, die ihren Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben, im Regelfall selbst ausüben.
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.11.2006 11:16
Alles klar. Danke Herrmann

In der Abschlussprüfung 2000 Sommer war die Andere Lösung als richtig angegeben. Ok dann weiss ich nun für die Prüfung bescheid.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.11.2006 11:18
Das Stimmrecht kann für den Einzelfall durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden; dabei sollen ihm Weisungen für die Ausübung erteilt werden. Ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter kann auf Dauer und ohne Weisungen für die Stimmrechtsausübungen bevollmächtigt werden.

Das Stimmrecht für die Aktien im Fonds übt somit im Regelfall die Investmentgesellscfhaft (Kapitalanlagegesellschaft) aus.
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.11.2006 11:27
Achso, dann doch die Kapitalanlagegesellschaft.

Na dann haben wir es nun ja :-)

Dann passt die Prüfung 2000, aber das Vorbereitungsbuch nicht.

Danke!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.11.2006 11:48 - Geaendert am: 01.11.2006 11:54
Das Investmentgesetz löste 2003 das Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften ab.

Die ältere Prüfungen führen tatsächlich zur Verwirrung.
Ich selbst war überrascht, dass nun (wieder) die Investmentgesellschaft das Stimmrecht ausübt.
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.11.2006 12:17
Achso, ja das hätte ich jetzt garnicht vermutet.

Aber danke für die Info!
 

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