Zinszahlung bei Genussscheinen |
|
|
Verfasst am: 01.11.2006 12:03 |
|
|
Hallo,
bei Genussscheinen findet eine Zinsausschüttung ja nur statt, wenn der Gewinn dazu ausreicht. Also entweder vermindet sich die Zinszahlung, bzw. bleibt ganz aus, wenn die Unternehmung einen Verlust ausweist.
Nun hab ich hier ein Emissionsangebot aus einer Prüfung:
Ausschüttung: erstmals zahlbar am 12. Mai 2006
Nun zur Frage: Woher weiß die Unternehmung im Mai schon, ob sie in diesem Jahr einen Gewinn macht bzw einen Verlust, da die Zinszahlung steuerlich ja voll angerechnet werden kann in der GuV.
Wenn die Zahlung im November / Dezember geschehen könnte, wäre es verständlich, da man die GuV zum Jahresende schon grob absehen kann. Aber Mai erscheint mir einfach sehr früh. |
|
|
|
Verfasst am: 01.11.2006 12:08 |
|
|
Am 12. Mai 2006 kann man doch feststellen, ob im Jahre 2005 Gewinn erzielt wurde. Wahrscheinlich fand am 12. Mai 2006 die Hauptversammlung statt. |
|
|
|
Verfasst am: 01.11.2006 12:09 - Geaendert am: 01.11.2006 12:10 |
|
|
Die ZInsen, die am 12. Mai 2006 gezahlt werden, fallen die denn steuerlich nicht in den Zeitraum 01.01.2006-31.12.2006, da sie in diesem Zeitraum ja bezahlt werden. |
|
|
|
Verfasst am: 01.11.2006 12:16 |
|
|
Dze Zinsen kann der Emittent ibs 31. März noch als Aufwand buchen. |
|
|
|
Verfasst am: 01.11.2006 12:17 |
|
|
Also rückwirkend kann er die bis zum 31. März buchen.
Dann passts ja.. Ausgeschüttet wird dann einfach erst Mitte Mai.
ok, danke :) |
|
|
|
Verfasst am: 01.11.2006 12:21 - Geaendert am: 01.11.2006 12:22 |
|
|
Ich würde sagen, die Zinsen die für das Vorjahr gezahlt werden, haben mit dem aktuellen Jahr nichts am Hut.
Das Unternehmen wird am Ende des letzten Jahres eine Rückstellung gebildet haben oder die Zinsen antizipativ abgegrenzt haben.
kann mich aber natürlich auch irren |
|
|
|