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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Bedingte Kapitalerhöhung?!?
 
Miszka
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.11.2006 11:30
Hallo!

Wird bei einer bedingten Kapitalerhöhung die durch einen HV-Beschluss beschlossen oder kann sie auch ein Genehmigtes Kapital sein???

Vielen Dank! :)
Johnie_Walker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2006 12:16
HV-Abschluss!
bankerdeluxe
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.11.2006 12:33
75 pro cento des anwesenden kapitals...HV
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2006 14:36
Bei einer genehmigte Kapitalerhöhung lässt sich der Vrostand durch einen 3/4-Mehrheits-Beschluss genehmigen, dass der Vrostand (evtl. mit Abstimmung des Aufsichtsrats) den Ausgabezeitpunkt festzulegen.

Sollen Optionsanleihen, Wandelanleihen oder Belegeschaftsaktien ausgegeben werden, braucht der Vorstand eine bedingte Kapitalerhöhung durch einen 3/4-Mehrheitsbeschluss der Hauptversammlung.
 

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