Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 89
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard
LeriTon

Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Bundeswertpapiere - Bundesschatzbrief Typ A
 
daniel88x
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 18:40
Tach Leute,

4 Tage vor der Abschlussprüfung wär ich euch noch für folgende Frage dankbar, diese mir zu beantworten.

Den Bundesschatzbrief Typ A kann man für Nennwert 5.000,00EUR pro Gläubiger an der Börse veräußern.
Kann man dies nach einem Jahr im Besitz des Bundesschatzbriefes oder nach einem Jahr Laufzeit des Bundesschatzbriefes.

Hab schon auf der Bundeswertpapierverwaltungshomepage nachgeschaut dort ist es auch nicht genauer erklärt.
Tingeltangel_Bob
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 18:46
Ein Jahr nach dem Zinstermin kann der Schatzbriefinhaber 5000,00 in 30 "Zinstagen" veräußern.

Zinstermin: 01.01.2006
Kauf: 15.02.2006

Rückgabe ab dem 01.01.2007 möglich.

Ich glaube so läuft das...
Flasssche
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 18:46 - Geaendert am: 16.11.2006 18:48
Frühestens ein Jahr nach LZ Beginn..

Aber du kannst ihn nicht an der Börse zurückgeben sondern an den Bund.

liegt daran, weils keinen börsenhandel mit bundesschatzbriefen gibt
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 18:47
Warum kann man das nur bei Typ A?


Jederzeit nach dem ersten Laufzeitjahr bis 5T€ je Gläubiger innerhalb 30 Zinstagen
Flasssche
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 18:47
B natürlich auch
daniel88x
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 18:51
Nehmen wir an

Laufzeitanfang: 01.03.2006

Kauf des Briefes: 15.06.2006

Wann kann ich frühestens veräußern? Euerer Meinung nach am 01.03.2007?
Flasssche
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 18:52
ja
daniel88x
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 18:53
Das heißt ich kann im besten Falle der Fälle am nächsten Tag schon wieder verkaufen?
Tingeltangel_Bob
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 18:53
jep
daniel88x
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 18:53
Seit ihr da 100% sicher?
Tingeltangel_Bob
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 18:55
ja, eigentlich schon. Und zu der "1-Tag" geschicht: Verdammt viele Stückzinsen :)
daniel88x
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 18:56
Kann mir ja egal sein.
daniel88x
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 18:57
Mr. Simpson ;-)
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 19:00 - Geaendert am: 16.11.2006 19:00
Also ein Tag bei 5000 €, weil du ja alleiniger Gläubiger bist, das macht schon ne Menge aus. Bei ca. 3,5 %

Nicht ganz 50 Cent. Da kannst du dir in der Pommesbude wenigstens noch einen Long Call auf Ketchup oder Majo setzen.
Tingeltangel_Bob
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 19:04
In den Guten alten Zeiten hat man damals 6 Dosen Karlsquell bekommen :-)
norde83
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.11.2006 19:52
Es können ja pro 30 Zinstage 5000 EUR je Gläubiger zurückgefordert werden.

Können bei einem Gemeinschaftsdepot 10 000 EUR gefordert werden?

Der Tag des Grauen rückt immer näher.
norde83
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.11.2006 19:53
Es können ja pro 30 Zinstage 5000 EUR je Gläubiger zurückgefordert werden.

Können bei einem Gemeinschaftsdepot 10 000 EUR gefordert werden?

Der Tag des Grauen rückt immer näher.

Viel Glück
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.11.2006 19:53
5000x2= 10.000 absolut richtig.
 

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse