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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Besteuerung von Dividenden / Stückzinstopf
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HomerS
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 16.11.2006 19:54
Schönen guten Abend zusammen,

also ich mal wieder :-)
Ich bräuchte mal zu folgendem eure Hilfe.
Also mein Kunde A hat am Jahresende eine Bardividende von 600 Euro. FS bis auf 100 Euro voll ausgeschöpft. Der Stückzinstopf hat einen positiven Saldo 30 Euro.

Nun das ganze wird dann so berechnet oder?

600 - 30 = 570 Euro
570 - 200(doppelter FSA) = 370 Euro
370 * 20% Kest und 5,5 Soli = 78,07

370 - 78,07 + 30 + 200 =
521,93 Euro Divdendengutschrift.

Halbeinkünfteverfahren.
300 Euro (halbe Bardividende)
- 36% (unterstellter St.satz) 108 Euro
-5,5% Soli 5,94
+ 10% Steuervorauszahlung 7,81

Berechnung der Dividende in Est.
106,13 Euro müsste demnach Est bezahlen.


Also bei Schema Nummer 1 bin ich mir recht sicher jedoch bei dem Halbeinkünfteverfahren nicht.



Zweite Problemtik

Gewinne aus Privaten Veräußerungsgeschäften
Mein Kunde A kauft am 1.1.2006 Aktien der BMW am 30.05.06 verkauft er sie weiter. Er hat einen Kursgewinn von 500 Euro....dieser ist Steuerfrei da er unter der Freigrenze von 512 Euro liegt stimmts?
Währe allerdings der Kursgewinn 600 Euro müsste er 300 Euro lt. Halbeinkünfteverfahren versteuern oder?
azubiquaeler
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.11.2006 20:08
deinen ersten falls müßte ich mal später unter die lupe nehmen, allerdings ist FALL 2 falsch. Halbeinkünfte nur bei Dividendenzahlung.

Beim Falls 2 ist das bis dahin korrekt, dass er sich unter der Freigrenze von 512 euro befindet. Ab 512 müßte er nur Spekulationssteuer bezahlen auf den Gewinn, wenn die Transaktionen Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres abgewickelt wird.
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.11.2006 20:45
1. und 2. Fall sind falsch

Dividenden einkünfte kannst du NICHT mit dem Stückzinstopf verrechnen. Wenns Zinseinkünfte von IHS oder so wären kein Problem. Aber so nicht.

2. Fall..

Aktien => Halbeinkünfte
Wenn du 1023,99 Euro an veräußerungsgewinnen bei Aktien (nicht Investmentfonds, nicht Optionsscheine) hast ist die gesamte summe steuerfrei.

bei 1024 Euro in Aktien biste drüber und musst 512 versteuern
mc_arstensen
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 16.11.2006 20:52
Also zählt das Halbeinkünfteverfahren auch bei Aktien?

Die 512 sind doch eine Freigrenze und Gewinne müssen oberhalb der Grenze doch komplett versteuert werden oder?
Also nicht so wie beim FA oder?
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.11.2006 20:55 - Geaendert am: 16.11.2006 20:56
es geht bei der Freigrenze um den steuerpflichtigen Betrag

Da auch Kursgewinne dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, musst du die Summe noch durch 2 teilen. Dann vergleichst du mit den 512 €

ist er drunter, ist es steuerfrei

ist er drüber, sollte er mal schauen ob er nicht irgendwo Werbungskosten ausfindig machen kann, ansonsten muss er für die volle Summe Steuern zahlen.


@mc_arstensen

Hast du dich denn schonmal gefragt, warum es überhaupt das Halbeinkünfteverfahren gibt? Wenn du das weisst, dann kannst du dir auch denken, wo es überall angewandt wird.
azubiquaeler
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2006 11:52
Leute bei Aktien gibt es doch kein Halbeinkünfteverfahren!!!

Beim Kauf und Verkauf von Aktien innerhalb eines Jahres über der Freigrenze von 511,99 € wird nur die Spekulationssteuer fällig, d.h. 25 % plus 5,5% Soli gehen direkt an den Staat. Wenn man allerdings unter der Grenze von 512 € ist, muss man nichts bezahlen, es sei denn die Kursgewinne innerhalb eines Jahres übersteigen insgesamt die 511,99 € (also gesehen auf das kompl. Jahr). Falls der Gewinn nach einem Jahr entsteht bzw. realisert wird, muss absolut gar nix gezahlt werden, Gewinne sind STEUERFREI
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2006 11:57
*G*
azubiquaeler
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2006 12:01
ist ja so :-)))) oder sehe ich das etwa falsch?? schleißlich mache ich persönlich sehr viel in dem Bereich Aktien und Optionsscheine...
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2006 12:01
Spekulationssteuer von 25%

du meinst Spekulatiussteuer zur Weihnachtszeit?


Ist doch quatsch. Natürlich gibt es das Halbeinkünfteverfahren bei Kursgewinnen und da ich die Kursgewinne im Rahmen meiner Steuererklärung selbst angeben muss, versteuer ich die ganze Geschichte mit meinem persönlichen Steuersatz.
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2006 12:03
st ja so :-)))) oder sehe ich das etwa falsch?? schleißlich mache ich persönlich sehr viel in dem Bereich Aktien und Optionsscheine...


soso *GG*.. Dann sprich mal mit deiner bank und frag sie, warum sie jedesmal 25 % von deinen Gewinnen abführt *G*

hahahaha
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2006 12:03
ja solange du die Sache für nur dich persönlich machst, ist das ja ok.

Bei einem Kundengespräch würde ich mit solchen Aussagen vorsichtig sein.
azubiquaeler
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2006 12:06
hahah nein ist ja klar, wenn man nicht sooo viel an Gewinnen einfährt, gibt man das logischerweise nicht in der Einkommenssteuer an. Aber das was unser Borusse hier geschildert hat, ist das richtig! **grins**

bist aber auch sehr gut vorbereitet auf die Prüfung was ?!?!!?
azubiquaeler
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2006 12:08
jungs eine frage hab ich noch: in der prüfung werdet ihr da mit dem Abschreibungshöchstsatz 30 % und 3x soviel wie linear rechnen oder ganz normal 20%?? Wie sieht es aus bei der Meldung an die Erbschaftssteuerstelle, nimmt ihr die alten 1200 oder schon den neuen Betrag von 2500 €?? Und bei der GmbH noch die alten 25000 oder die neuen 10000?
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2006 12:11 - Geaendert am: 17.11.2006 12:14
alle aktuellen werte natürlich
azubiquaeler
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2006 12:19
könnte man natürlich drüber streiten ne, weil die AP sich ja an die Schulkenntnisse lehnt, und in der Schule haben wir nix aktuelles gemacht, weil unser Pauker keinen Bock mehr hatte, hat lieber im net gesurft und sich seinen verfluchten Urlaub gebucht. Joah und intern haben wir kein Stückchen was für die AP gemacht.
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2006 12:22
in der Schule haben wir nix aktuelles gemacht, weil unser Pauker keinen Bock mehr hatte,

Das ist natürlich die Ausrede die bei der IHK wohl zuerst zieht
Jolina
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2006 12:24
Hi, also interessante Diskussionen, die ihr hier führt... mal zu den aktuellen Werten.... Abschreibungssatz und Meldung ab 2.500 EUR sind mir klar, aber das mit dem GmbH-Kapital... das hab ich noch gar nicht zu Ohren bekommen. Das heißt, die Einlage beläuft sich nur noch auf 10.000 EUR ?
azubiquaeler
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2006 12:25
also was ich mitbekommen habe ist, dass diese dinge wohl rausgelassen werden aufgrund der Streiterei. Ist mir auch egal, rechne mit den neuen, bin so auf der sicheren seite!

was hat sich denn noch so geändert? Scheckgrenzen?
azubiquaeler
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2006 12:27
@jolina

jepp muss nur noch 10000 euro startkapital vorhanden sein! ab 2006
Jolina
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2006 12:29
Danke, gut zu wissen!
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