WP-Sparvertrag Frist |
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Verfasst am: 17.11.2006 13:38 |
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Hallo,
hab folgende Frage.
Am 15.05.1999 erwarb die Kundin Aktien nach den Regelungen des 5. VermBG.
Sie möchte von Ihnen wissen, bis zu welchem Zeitpunkt diese WP der Sperrfrist unterliegen.
Welchen Zeitpunkt nennen Sie ihr?
Ist es nun der 31.12.2005 oder der 01.01.2006
Schonmal danke für die Antwort! |
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Verfasst am: 17.11.2006 13:40 |
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31.12.2005 |
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Verfasst am: 17.11.2006 13:41 |
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Danke weil das eine Lernprogramm den 01.01.06 als Lösung angibt.
Merci. |
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Verfasst am: 17.11.2006 14:35 - Geaendert am: 17.11.2006 15:15 |
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Die Frist beginnt am 1.1. zu laufen.
Ende der Sperrfrist 31.12.
Verfügbar 1.1. bzw. Erster Werktag in diesem Jahr |
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Verfasst am: 17.11.2006 14:41 |
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lt kompaktwissen:
1. einzahlung: 01.04.2002
beginn der sperrfrist: 01.01.2002
ende der sperrfrist: 31.12.2008
wg den feiertagen ist halt klar, dass man am 2.01.2009 erst verfügen kann |
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Verfasst am: 17.11.2006 14:56 |
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Beginnt am 01.01 und endet am 31.12
wenn sie am 01.01 enden würde, dann wäre es keine 7 jährige Sperrfrist, sondern eine 7 Jährige + 1 Tag.
Kundin kann theoretisch aber am 01.01 direkt verfügen. |
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Verfasst am: 17.11.2006 15:01 - Geaendert am: 17.11.2006 15:06 |
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Geht aber nicht, weil 1.1. ein Feiertag ist.
5. VermBG § 4 Absatz 2
Die Sperrfrist gilt für alle auf Grund des Vertrags angelegten vermögenswirksamen Leistungen und beginnt am 1. Januar des Kalenderjahrs, in dem der Vertrag abgeschlossen worden ist. |
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Verfasst am: 17.11.2006 15:06 |
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Mit der Aussage stimmen wir ja auch alle überein |
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Verfasst am: 17.11.2006 15:10 |
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das interessiert aber die IHK in der Prüfung nicht :-)
Wenn bei einem Bankkaufmann/Bankkauffrau im zusammenhang mit einer Kündigung nach dem letzten Arbeitstag gefragt wird und lt. Tarifvertrag würde der 31.12.2006 rauskommen, kann ich auch nicht 30.12.06 schreiben, weil der 31. ein Bankfeiertag ist. |
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Verfasst am: 17.11.2006 15:18 - Geaendert am: 17.11.2006 15:21 |
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In diesem Zusammenhang habe ich an das Bundesminsterium der Finanzen eine E-Mail geschrieben.
Daraufhin habe ich ein langes Schreiben per E-Mail bekommen.
Darin wurde folgendes Beispiel beschrieben:
Der Arbeitnehmer unterschreibt den Sparvertrag über laufende Einzahlungen am 29. Juli 2004. Die erste vermögenswirksame Leistung geht am 20. August 2004 beim Kreditinstitut ein. Der Sparvertrag gilt am 20. August 2004 als abgeschlossen, so dass die sechsjährige
Einzahlungsfrist am 19. August 2010 endet. Auf Grund der Vereinfachungsregelung ist die letzte Einzahlung aber auch noch am 31. August 2010 möglich. Die siebenjährige Sperrfrist endet am 31. Dezember 2010. |
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Verfasst am: 17.11.2006 15:21 |
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Gut, dann haben wirs ja nun ;)
Ich bin mit meinen Klamotten durch.. Schönes WE und good luck |
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Verfasst am: 17.11.2006 15:23 - Geaendert am: 17.11.2006 18:50 |
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vL auf Bausparvertrag
Werden vermögenswirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag eingezahlt, so handelt es sich um Aufwendungen nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes. Maßgebend für Sperrfristen sind die Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (sieben Jahre nach Vertragsabschluß).
Die gesetzliche Bindungsfrist (Sperrfrist) beträgt 7 Jahre - beginnend ab dem Tag mit Eingang des Antrages auf Abschluss eines Bausparvertrages bei der Bausparkasse.
Beispie: Antragseingang am 10.09.2004
die Bindungsfrist - endet mit Ablauf des 10.09.2011 |
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