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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse |
Moderator: TobiasH |
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bedingte Kapitalerhöhung |
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Verfasst am: 19.11.2006 18:10 |
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Hallo,
und zwar das bedingte Kapital bei dieser Kapitalerhöhung, ist das bei Wandelschuldverschreibungen das Emissionsvolumen der Wandelschuldverschreibung oder der Nennwert der Aktien die durch die Schuldverschreibung erworben werden können? |
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Verfasst am: 19.11.2006 18:24 - Geaendert am: 19.11.2006 22:06 |
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Immer dann, wenn das gezeichnete Kapital erhöht wird, braucht man einen Beschluss der HV über eine Kapitalerhöhung.
bedingte Kapitalerhöhung = Nennwert der Aktien * Stückzahl
Die nicht umgetausche Wandelanleihe ist eine Anleihe und ist somit Fremdkapital. |
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Verfasst am: 19.11.2006 21:26 |
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Und auch die bedingte Kapitalerhöhung kann meistens durch Vorratsbeschluß der HV (=genehmigtes Kapital / Erhöhung um den beschlossenen Betrag innerh. v. 5 Jahren durch 3/4-Mehrheit des anwesenden Grundkapitals) erfolgen. Dieses ist Usus, um schneller auf Situationen am Kapitalmarkt reagieren zu können (z.B. kurzfr. Akquisitionen etc.)
Schönen Gruß |
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