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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Kapitalerhöhung AG!
 
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.12.2006 13:51
Hi ihr,

ich versuch gerade die Kapitalerhöhung bei AG‘s zu verstehen.Dabei versteh ich schonmal ÜBERHAUPT nicht den Unterschied zwischen Eigenkapital und Grundkapital.Grundkapital sind die 50.000 und EK ist das,was durch die Ausgabe von Aktien hereinkommt,oder??Will man durch die Kapitalerhöhung das GK oder das EK erhöhen??Eigentlich doch das EK,oder(weil man ja neue,junge Aktien ausgibt)??Wir haben hier aber im Hefter eine Übersicht,da steht einmal: "Erhöhung GK.." einmal "Erhöhung EK.."..was ist denn nun richtig??Also meiner Definition nach wäre das das EK,weil durch die Emission neues Geld reinkommt...aber irgendwas hat das doch auch mit dem GK zu tun oder??MEIN GK verbrief ich ja in diesen Aktien..und umso mehr Aktien ich ausgeb,umso höher wird dann auch das GK,oder??Weil auch in meinem Hefter steht,dass eine Vorraussetzung für die Kapitalerhöhung der Eintrag des NEUEN GK im Handelsregister ist....also verändert sich das GK ja auch oder??BITTE erklärt mir das ganz einfach..sonst raff ich das wieder nicht!!

P.s.Könnt ihr mir das Bezugsrecht nocheinmal easy erklären??Ist das nur das Recht der Altaktionäre als "erster" bei den Jungaktien "gefragt" zu werden??Und wieso kann ich dieses Recht kaufen??

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.12.2006 14:18
Als Kapitalerhöhung gilt die Erhöhung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von neuen Aktien. Durch die Bezugsrechte können die Altaktionäre durch eine Beteiligung an der Kapitalerhöhung (Kauf neuer, zusätzlicher Aktien) ihre prozentuale Beteiligung an der AG halten. Bei einer Kapitalerhöhung, die durch eine Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital erfolgt, erhalten die Altaktionäre sog. Berechtigungsaktien. Eine Kapitalerhöhung kann bei einer Hauptversammlung nur dann genehmigt werden, wenn mindestens 3/4 der vertretenen stimmberechtigten Aktionäre dieser Maßnahme zustimmen.
Ein Bezugsrecht gewährt einem Aktionär das Recht, bei einer Kapitalerhöhung eines Unternehmens mit neuen Aktien im Verhältnis zum bisherigen Anteil am Grundkapital zu einem festgelegten Bezugskurs bedacht zu werden. Macht er von dem Angebot keinen Gebrauch, kann er die ihm zustehenden Bezugsrechte in der Regel über die Börse veräußern. Der Veräußerungsgewinn kann dann eine Entschädigung für den Kursverlust sein, den er auf seinen Aktienbesitz nach Bezugsrechtsabschlag hinnehmen muss. Dieser entsteht dadurch, dass sich der Gesamtwert aller bisher ausgegebenen Aktien (Marktkapitalisierung) aufgrund der Kapitalerhöhung auf eine höhere Zahl Aktien verteilt.
Rein rechnerisch ermittelt man den Wert des Bezugsrechts nach folgender Formel:
(Kurs der alten Aktie - Bezugskurs der jungen Aktie) : (Bezugsverhältnis + 1).
Beispiel: Kapitalerhöhung 10:2 zu 100; Bezugskurs 100 Euro; Kurs der alten Aktie 300 Euro
(300 - 100) : (5 + 1) = 33,33 Euro
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.12.2006 14:26
Nur mal eine generelle Frage: Erhöht sich mein Grundkapital,wenn ich mehr Aktien auf den Markt bringe(die jungen Aktien)??Heißt das dann also das ich dann als Aktionär der Anteil verändert?Und deswegen die Bezugsrechte??Könnt ihr nochmal ein einfaches Bsp. DAZU bringen?
Also wenn ich am Anfang 80.000 Gk habe,10.000 Aktien ausgeben will (pro Aktie 8 Euro)..und jetzt kommt die Kapitalerhöhung: ich will aufeinmal 10.000 neue Aktien ausgeben..also insg.20.000 Aktien,was ist dann jetzt mit meinem GK????Das wär mir ganz wichtig!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.12.2006 16:43 - Geaendert am: 15.12.2006 18:28
Annahme:
Ausgabe von 10 Mio. Aktien (Nennwert 1 €) zu 8 €

Durch diese Ausgabe erhöht sich
- das gezeichnete Kapital (Grundkapital) um 10 Mio. €
- die Kapitalrücklagen um 70 Mio. €
- das Eigenkapital um 80 Mio. €
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.12.2006 18:11
Hermann: Ein Mann ein Wort.... einfaches gehts nicht...!
Einfach klasse.

Schönen Gruß
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.12.2006 18:51
Also erhöht sich mein GK nochmals wenn ich ganz neue Aktien vergebe??Und deshalb haben Altaktionäre auch das Problem,dass sich ihre Anteile verändern,oder?Und deshalb das Bezugsrecht..?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.12.2006 19:05
Sobald junge Aktien ausgegeben werden, sinkt der Aktienkurs. Nach Aktiengesetz haben die Altaktionäre ein Bezugsrecht, damit sie ihre Quote am Unternehmen halten können.
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.12.2006 19:49
Warum sinken da die kurse?Damit diese jungen Aktien erstmal viel gekauft werden?
Ich versteh bloß in den ganzen Rechenbeispielen das Verhältniss nicht..(also was ich dann als junge Aktie dazubekomm)
 

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