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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Stillhalter Eurex
 
Volcom
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.01.2007 18:33
Hallo,

wir schreiben morgen eine Arbeit zu der Thematik Finanzderivate. Bei dem Durchblättern alter Arbeiten ist mir eine Ankreuzaufgabe aufgefallen, wo folgende Lösung richtig war:

"Die Stillhalterposition bei der EUREX werden von den Frankfurte Börsenbanken genommen"

Aber ist diese Löung nicht völlig falsch? Ich war immer der Meinung, dass Stillhalter dort verschiedene große Baken sein können wie ABN Amro, Deutsche Bank, HBSC Trinkhaus, Commerzbank usw.

Und wenn ich damit falsch liege, dann irritiert mich die Aussage "Frankfurter Börsenbanken" immer noch, da die Eurex doch eigentlich eine eigenständige AG ist - die "Eurex Frankfurt AG" soweit ich weiß. Die Frankfurter Banken haben doch eigentlich nichts damit am Hut, oder?

Danke schonmal für jegliche Hilfe.

Grüße
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.01.2007 18:39 - Geaendert am: 24.01.2007 18:54
Eine Stillhalterposition kann bei der EUREX neben den Banken auch Privatkunden einnehmen.
Volcom
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.01.2007 18:44
Das wäre dann der Fall, wenn ein Kunde Optionen im Besitz hat und diese nicht ausübt sondern diese verkaufen möchte. In dem Fall verkauft er sie ja über die Eurex an Person X. Richtig?!

Das von mir genannte Beispiel mit den verschiedenen Banken als Stillhalter ist aber auch Möglich, oder?!

Dann muss ich mal überlege was ich machen falls die gleiche Frage morgen in der Arbeit kommt - die Wahrscheinlichkeit ist realtiv hoch...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.01.2007 18:53 - Geaendert am: 24.01.2007 18:58
Jeder termingeschäftsfähige Kunde, der ausreichende Sicherheiten bieten kann, kann Optionen verkaufen und somit Optionsprämie sofort vereinnahmen.

Er kann damit short gehen mit
- Kaufoptionen (short call)
- Verkaufsoptionen (short put).

Informationen gibt es als PDF unter:

http://www.eurexchange.com/download/documents/publications/handelstrategien.pdf

Zwei Arten von Short-Positionen sind voneinander zu unterscheiden: gedeckte und ungedeckte Short-Positionen.
Bei gedeckten Short-Positionen sind die zugrunde liegenden Werte als 100-prozentige Sicherheit hinterlegt, so dass keine Margins erhoben werden. Beispiel: Ein Stillhalter verkauft eine BASF-Kaufoption und hinterlegt gleichzeitig hundert BASF-Aktien auf einem Pfanddepot zugunsten der Eurex Clearing AG. Bei Optionen mit Barabgeltung (zum Beispiel Optionen auf Aktienindizes) ist eine gedeckte Position nicht möglich, da keine effektive Lieferung von Wertpapieren vorgesehen ist.
Übt ein Kunde seine Option aus, so wird unter den entsprechenden im System erfassten Short-Positionen ein Stillhalter mit Hilfe eines Zufallsverfahrens ausgelost. Dieser Vorgang wird als Zuteilung bezeichnet. Auf jeden Halter einer ungedeckten Short-Position können deshalb Kosten für das Beschaffen der zu liefernden Basiswerte zukommen. Dies ist der Grund dafür, dass der Stillhalter theoretisch zunächst einmal eine Premium-Margin zu hinterlegen hat, die in der Höhe genau mit der Optionsprämie übereinstimmt. In der Praxis wird die Premium-Margin jedoch auf der Basis des täglichen Abrechnungspreises am Tagesende erhoben.

Quelle:
http://www.eurexchange.com/download/documents/publications/rbm_final_de.pdf
 

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