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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse |
Moderator: TobiasH |
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Verpfändung von Wertpapieren |
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Verfasst am: 20.02.2007 11:48 |
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Zur Absicherung eines Kredits der Kreditbank AG soll das Wertpapierdepot des Kreditnehmers bei diesem Kreditinstitut verpfändet werden. Die Wertpapiere befinden sich in Girosammelverwahrung.
Welche zwei der folgenden Aussagen sind hinsichtlich der Verpfändung von Wertpapieren richtig?
1. Nach Rückzahlung des Kredits ist die Kreditbank AG verpflichtet, das Eigentum an den Wertpapieren auf ihren Kunden zurück zu übertragen.
2. Für die Wirksamkeit der Verpfändung wird die Übergabe der Wertpapiere ersetzt durch die Anzeige an die Wertpapiersammelbank.
3. Das Pfandrecht entsteht durch einen Pfandvertrag zwischen dem Kreditnehmer und der Kreditbank AG.
4. Zur Wirksamkeit der Verpfändung sind der Pfandvertrag mit der Kreditbank AG und die Abtretung des Herausgabeanspruchs notwendig.
5. Hat die Kreditbank AG den Kredit fällig gestellt und die Verwertung des Pfandes angedroht, kann sie gemäß BGB die verpfändeten Wertpapiere erst nach einer Wartefrist verwerten. |
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Verfasst am: 20.02.2007 12:03 |
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3 + 5 |
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Verfasst am: 20.02.2007 18:34 |
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Gut! |
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