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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse |
Moderator: TobiasH |
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Aktiensperre abgeschafft |
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Verfasst am: 27.04.2007 20:04 |
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Die Richtlinie baut Hürden ab, die Aktionäre bisher noch überwinden müssen, wenn sie sich im EU-Ausland an Unternehmen beteiligt haben und ihre Rechte ausüben wollen. So wird beispielsweise die sog. Aktiensperre abgeschafft, nach der Aktionäre einige Zeit vor einer Hauptversammlung ihre Anteile hinterlegen mussten. Deutschland hatte dies bereits 2005 durch eine Änderung des Aktiengesetzes vorweggenommen.
lies bitte den letzten Satz.... |
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Verfasst am: 28.04.2007 11:09 |
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Ist der Wegfall der Aktiensperre in diesem Paragraphen geregelt?
§ 123 Frist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis
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(3) Bei Inhaberaktien kann die Satzung bestimmen, wie die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen ist; Absatz 2 Satz 2 gilt in diesem Fall entsprechend. Bei börsennotierten Gesellschaften reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich bei börsennotierten Gesellschaften auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tage vor der Versammlung zugehen, soweit die Satzung keine kürzere Frist vorsieht. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. |
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Verfasst am: 29.04.2007 08:38 |
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Müssen die Aktionäre, die ihre Aktien selbst verwahren, ihre Aktien während der Hauptversammlung nicht mehr hinterlegen lassen?
Kann damit ein Selbstverwahrer die Eintritts- und Stimmkarte beantragen und anschließend die Aktien verkaufen und in der Hauptversammlung sein Stimmrecht ausüben, obwohl er nicht mehr Aktionär ist? |
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