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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse |
Moderator: TobiasH |
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Sicherungsabtretung |
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Verfasst am: 06.05.2007 14:19 |
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Also ich bin gerad bei alten Prüfungen und der Musterlöser sagt mir, dass die Antwort B richtig sei. kann das irgendwie nicht ganz nachvollziehen. Meiner Meinung nach müsste A richtig sein. Hoffe mir könnte einfach jemand kurz posten, ob ich recht hab, oder gegebenenfalls mir die andere Lösung erklären.... Danke !!!!
Hier die Frage:
Die Chemtex Gmbh möchte zur Absicherung eines Kredites eine einzelene Forderung an dir Kreditbank AG abtreten.
Welche Aussage ist richtig?
A) Sofern eine stille Zession vereinbart wird, besteht für die Kreditbank AG die Gefahr, dass der Drittschuldner ihre Verbindlichkeit mit befreiender Wirkung an die Chemtex GmbH begleicht
B) Verzichtet die Kreditbank AG auf die Abtretungsanzeige an den drittschuldner, gibt sie Ihre Gläubigerstellung gegenüber dem Drittschuldner zu Gunsten der Chemtex GmbH auf |
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Verfasst am: 06.05.2007 14:55 |
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Wenn die Abtretung still ist, erfährt der Drittschuldner nichts von der Abtretung. Er wird weiterhin an den bisherigen Gläubier zahlen. |
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Verfasst am: 06.05.2007 15:08 |
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Hatte ich also recht, oder der Löser? |
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Verfasst am: 06.05.2007 15:30 |
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A ist falsch, weil es keine Gefahr ist. Der Drittschuldner kennt ja den neuen Gläubiger nicht. |
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