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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Help
 
everybodiesdarling
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.09.2007 15:41
Könnt ihr mir bitte erklären, was Deckungsstockfähig und Volksaktien bedeuten.
Wenns geht, leicht verständlich und mit nem Beispiel.

Vielen Dank schonmal
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.09.2007 15:49
Volksaktien? Die Telekom ist eine Volksaktie.

Und warum? Weil die BILD Zeitung das gesagt hat... :-)
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.09.2007 15:54
Volksaktie ist eine Aktie, die meistens im Zuge einer (Teil-)Privatisierung eines Unternehmens bei der Erstemission gezielt an Kleinanleger verkauft werden.

Historisch ist der Begriff aus der Privatisierungspolitik Ludwig Erhards entstanden. Der Staat wollte sich in den 1950er Jahren von seinem Industriebesitz trennen, wollte aber auf der anderen Seite eine Beteiligung der Bürger und Arbeitnehmer am Produktivbesitz fördern. Instrument dieser Politik war neben der steuerlichen Förderung von Belegschaftsaktien die Herausgabe von sogenannten Volksaktien.

Die Aktien wurden zur Hebung der Aktionärsquote bewusst nicht institutionellen Anlegern angeboten, sondern zu günstigen Konditionen an Kleinanleger verkauft. Hierbei wurden pro Käufer nur eine beschränkte Zahl an Aktien ausgegeben und diese mit Haltefristen versehen.

Die wichtigsten dieser Volksaktien waren Volkswagen, VEBA und Preussag.

In den 1990er Jahren lebte die Idee der Volksaktie mit der Emission der Deutsche Telekom und Deutschen Post wieder auf.

Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Volksaktie“


Deckungsstockfähig

Der Begriff „Deckungsstock“ stammt aus dem Versicherungsbereich und bezeichnet das Vermögen, mit dem die Ansprüche der Versicherten gedeckt werden. Ein Wertpapier ist deckungsstockfähig, wenn das Aufsichtsamt für das Versicherungswesen den Versicherern gestattet, das Papier für den Deckungsstock zu erwerben. Voraussetzung dafür ist z.B., dass die Aktie an einer Börse im Europäischen Wirtschaftsraum notiert sein muss.

http://finanzen.focus.de/D/DS/DSE/DSE03/DSE03A/DSE03AA/dse03aa.htm?auswahl=299
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.09.2007 16:43 - Geaendert am: 03.09.2007 16:46
Nur zur Ergänzung:

Der Name Deckungsstock wurde gesetzlich durch den Begriff Sicherungsvermögen ersetzt. Das Sicherungsvermögen ist ein Sondervermögen und muss getrennt vom Vermögen der Versicherungsgeselslchaft verwaltet werden. Das Sicherungsvermögen deckt die Ansprüche der Versicherungsnehmer.

Wenn nun eine Lebensversicherungsgesellschaft Wertpapiere für ihr Sicherungsvermögen kaufen darf, nennt man diese Effekten deckungsstockfähige Wertpapiere.

Das BAV heißt nun BAFin.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) vereint die Geschäftsbereiche der ehemaligen Bundesaufsichtsämter
• für das Kreditwesen (BAKred als Bankenaufsicht),
• für das Versicherungswesen (BAV als Versicherungsaufsicht) sowie
• für den Wertpapierhandel (Wertpapieraufsicht) in sich und führt diese weiter.
Anaid
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.10.2007 10:38
kann mir ma jmd helfen? steh grad aufm schlauch...

wenn kundenaufträge zu bestmöglichen bedingungen ausgeführt werden sollen..wie nennt man die pflicht lt. wphg gesetz?

best execution???

vielen dank für die antworten
Anaid
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.10.2007 10:47
kann mir keiner helfen:-(?
Fabi2605
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.10.2007 11:35
Ja, "Best-Execution-Policy"

Regelung zur bestmöglichen Orderausführung als Grundlage Kunde - Bank.
Hinweis: auf den z. Zt. günstigeren Kurs am Börsenplatz XY gegenüber dem Börsenplatz XYZ.

Wichtig: Vergangenheitsbetrachtung.
 

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