Ausgabeaufschlag |
|
|
Verfasst am: 01.10.2007 19:50 |
|
|
Welche Gründe kann man dem Kunden nennen, warum ein Ausgabeaufschlag erhoben wird.
Er dient zur Deckung der Vertriebskosten, aber wie sagt man dass dem Kunden? |
|
|
|
Verfasst am: 01.10.2007 21:04 |
|
|
genau so.
das ist ganz transparent das, was die die bank verdienen kann an dem fonds. wenn du dann beim aa noch etwas zugeständnisse machen kannst, oder keine depotgebühr, ist der kunde zufrieden und du auch.
alles andere ist doch nur unseriöser krampf... |
|
|
|
|
|
Verfasst am: 01.10.2007 22:47 |
|
|
Die Banken sind ja jetzt laut BGH-Urteil verpflichtet die Retrozession aufzuzeigen. Also was Sie an dem Vermittlungsgeschäft verdient.... Normalerweise geht der Ausgabeaufschlaf zu 100 % als Provision an die Bank. Also nichts mit Orderkosten etc. dafür sind ja noch die Verwaltungsgebühren ..... :-)
Greetz Lrcoolk |
|
|
|
Verfasst am: 02.10.2007 14:19 - Geaendert am: 02.10.2007 14:33 |
|
|
Wenn eine Bank einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren erhält, muss sie den Kunden über diese Rückvergütungen aufklären, damit der Kunde beurteilen kann, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten.
BGH, Urteil vom 19. 12. 2006 - XI ZR 56/ 05; OLG München Bundesgerichtshof
BGB §§ 276, 676; WpHG § 31 Abs. 1 Nr. 2
Quelle und weitere Informationen unter:
http://lexetius.com/2006,3913 |
|
|
|