Glattstellen bei Optionen |
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Verfasst am: 09.10.2007 09:55 - Geaendert am: 09.10.2007 09:56 |
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Hallo zusammen!
Bräuchte mal kurz eure Hilfe bzw. Bestätigung:
Ich habe mir in der Vergangenheit einen Long-Call (Kaufoption) zugelegt. Stillhaltergeschäft in diesem Fall: Short-Put oder?
Nun liegt diese Option "im Geld". Deswegen möchte ich Glattstellen.
Also muss ich doch ein Gegengeschäft mit gleicher Laufzeit, Bedingungen... eingehen.
Welches Geschäft muss ich nun GENAU tätigen um glattzustellen? Einen Short-Call kaufen?
Wäre euch echt dankbar, da ich gerade leicht verwirrt bin was das Thema betrifft.--------------------------
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Verfasst am: 09.10.2007 10:20 - Geaendert am: 09.10.2007 10:27 |
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die stillhalter position ist der short-call, nicht der short-put (aber wahrscheinlich war das nur ein tippfehler)
zum glattstellen machst du wirklich den short-call aber diesen verkaufst du. (sonst bekommst du ja kein geld :) )
quasi "verkauf closing short call " |
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Verfasst am: 09.10.2007 11:20 |
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Alles klar, vielen Dank! --------------------------
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Verfasst am: 10.10.2007 15:21 |
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Ich hoffe mal sehr stark für dich, dass es sich um eine Prüfungsfrage o.ä. handelt?! |
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Verfasst am: 10.10.2007 15:28 |
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Zusammenfassung:
Wer eine Kaufoption (call) gekauft hat (long Position), der verkauft (short) dieselbe Option (gleicher Basiswert, gleiches Verfalldatum) um sie glatt zustellen.
Wer eine Kaufoption (call) verkauft hat (short Position), der kauft (long) dieselbe Option (gleicher Basiswert, gleiches Verfalldatum) zurück, um sie glatt zustellen.
Wer eine Verkaufsoption (put) gekauft hat (long Position), der verkauft (short) dieselbe Option (gleicher Basiswert, gleiches Verfalldatum) um sie glatt zustellen.
Wer eine Verkaufsoption (put) verkauft hat (long Position), der kauft (long) dieselbe Option (gleicher Basiswert, gleiches Verfalldatum) zurück, um sie glatt zustellen. |
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Verfasst am: 10.10.2007 19:55 |
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@Hermann:
Vielen Dank!
@Dr. Faustus:
Wieso hoffst du stark für mich dass es sich um eine Prüfungsfrage handelt???
Ist es verboten so etwas zu fragen wenn es nicht die Prüfung betrifft!?--------------------------
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Verfasst am: 11.10.2007 01:10 |
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ich glaube der dr. wollte damit zum ausdruck bringen, dass er der meinung ist, man sollte sich vielleicht ein wenig mit der materie auseinandersetzen bevor man solch ein geschäft eingeht :) |
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