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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Absonderungsrecht und Aussonderungsrecht
 
jack_Daniels
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.11.2007 17:22 - Geaendert am: 10.11.2007 17:23
Bin gerade über einer Kreditaufgabe und bin nicht sicher
worin der Unterschied von Absonderungsrecht und Aussonderungsrecht liegt. Vielleicht kann jemand noch mal
erklären was was ist.

Vorab schon mal Danke
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2007 18:01
Fremdes Eigentum wird bei der Insolvenz wird ausgesondert, d. h. die Eigentümer (Leasinggesellschaft, Lieferanten) holen ihre Sachen ab.

Mit Kreditsicherheiten belastete Sachen werden abgesondert, d.h. im Insolvenzverfahren gesondert verwertet.
 

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