Unterschied Aktien und Anleihen |
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Verfasst am: 31.01.2008 12:05 |
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Hallo Ihr viel Wissenden,
ich würde mich freuen wenn ich mir helfen könntet, die Unterschiede zwischen Aktien und Anleihen rauszufinden.
Mir sind zwar schon einige eingefallen, aber wäre super wenn ich meine Wissenlücken so zu sagen noch füllen könntet. Also bitte lasst eurem Wissen freien Lauf.
Vielen lieben Dank |
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Verfasst am: 31.01.2008 15:30 |
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Das sind verschiedene Wertpapiere? Wie soll man da Unterschiede aufzählen. Alles ist verschieden von A-Z..
Oder bin ich da auf ein Scherz reingefallen? |
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Verfasst am: 31.01.2008 15:33 |
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Es geht in die Richtung: das eine ist ein Dírektengagement in Aktien. und um die steuerlicdh Seite etc. pp. ich hab jetzt leider nur keine zeit noch was dazu zu schreiben, hab den thread übersehen, falls morgen keiner geantwortet hat werd ich mich nochmal melden... |
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Verfasst am: 31.01.2008 15:50 |
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Wenn ein Anleger Aktien erwirbt, ist das für das Unternehmen Eigenkapital. Der Anleger wird mit seinem Aktienerwerb Teilhaber.
Die Ausgabe von Anleihen bedeutet für den Emittenten eine Erhöhung des Fremdkapitals.
Das ist so der wesentliche Unterschied. Ansonsten, wie auch schon gesagt, ist eigentlich ziemlich viel verschieden.
Bei Anleihen hat man einen Zinsertrag, bei Aktien eine Dividendenausschüttung. Anleihen werden meist zum Nennwert zurückgezahlt. Bei Aktien besteht ein Kursrisiko, was sich sowohl positiv als auch negativ auswirken kann. |
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Verfasst am: 31.01.2008 16:34 |
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Nein style das ist kein Scherz,
ich brauch einfach nur Unterschiede zwischen Aktien und Anleihen.
Wie zum Beispiel Naddel87 schon welche gebracht hat.
Was Aktien in unterschied zu Anleihen haben oder auch nicht haben.
Zum Beispiel Aktien haben Dividendenausschüttungen und Anleihen haben Zinszahlungen.
Solche vergleiche eben
Gruß Tanja |
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Verfasst am: 31.01.2008 19:27 |
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Kauft man Anleihen, erwirbt man Gläubigerrechte.
Ein Aktionär hat Miteigentumsrechte.
Ein Gläubiger hat Recht auf
- jährliche Zinsen
- Rückzahlung bei Fälligkeit.
Ein Aktionär hat
- Mitbestimmungsrechte in der Hauptversammlung
- Recht auf Dividende, falls Gewinn ausgeschüttet wird. |
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Verfasst am: 01.02.2008 10:43 |
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Ich will ja net unverschämt sein, aber in welchem Lehrjahr bist du? denn selbst die, die im Jahr 2007 angenfangen haben, können mir das sagen (außer du bist spaßkasse 8))
Aber mal ernsthaft (ok oben war auch ernsthaft),
da gibt´s so viele unterschieden, wie z.B. sicherheit, Emitenten, Rechte (Gewinn, Bestimmung, Bezug ect.), Volatilität... ach da könnte man seiten schreiben ^^
Vll suchst du einfach mal bei Google.de oder Wikipedia.de, da steht eig alles... dann musst es nur noch vergleichen!!!
Greets und ein schönes WE
euer Mörder Michael Myers =)_________________________________________________
Nicht verzagen, es ist bald Wochenende!!!
MichaelMyers |
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Verfasst am: 01.02.2008 16:28 |
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@MichaelMyers
Man kann auch nicht zum Kunden sagen, da könnte ich seitenweise etwas schreiben.
Die Unterschiede in wenigen Sätzen auszudrücken, das ist hier gefragt.
Es gibt keine Unterschiede bei den Industrieanleihen und Aktien hinsichtlich Emittenten. |
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