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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Spekulationsgewinne ( Veräußerungsgewinn )
 
Kieler85
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2008 17:19
Hab mal eine kurze Frage!

Frage wie Lösung stammen ausm U-Form Verlag

Veräußerungsgewinn ( innerhalb eines Jahres ) 950 €
1/2 zu versteuern .........................................................475 €
Freigrenze ( 2 * 512 ) ..................................................1024 €
Steuerpflichtig ............................................................... 0 €

Das Depot gehört ein Ehepaar.

Nun meine Frage, wird da das Halbeinkünfteverfahren wirklich benutzt und wieso multipliziert sich die Freigrenze. Ich mein nur weil das Eheleute sind, ist das auch korrekt?
Kati0912
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.05.2008 19:50
Der doppelte Freibetrag wird nicht angesetzt, weil es Eheleute sind, sondern weil hier das Halbeinkünfteverfahren angewendet wird (immer bei Dividendenzahlungen).
Kati0912
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.05.2008 19:54
guck mal hier, vielleicht hilft dir das:

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=13807&forumid=17

Die Frage hatte ich letzte Woche auch. ;-)
Kieler85
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2008 19:58 - Geaendert am: 02.05.2008 19:59
Ja aber der Freibetrag wurde doch schon angewendet, in dem die Erträge durch 2 geteilt ( s.o. 1/2 zu versteuern ) wurden
Surffix2001
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2008 23:01
Hallo , die Freigrenzen steht jeder natürlichen Person zu... somit kann jeder Ehepartner 512 € frei vereinnahmen...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.05.2008 18:31
1. Bei privaten Veräußerungsgewinnen gibt es ein Freigrenze und keinen Freibetrag.
2. Die Verdoppelung der Freigrenze erfolgt wegen zweier Depotinhaber.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.05.2008 17:11 - Geaendert am: 30.05.2008 17:12
§ 23 Private Veräußerungsgeschäfte
...
Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.

Gültig ab 18.08.2007: Freigrenze 599,99 €
 

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