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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Absicherung Darlehen über einen Garantiefonds
 
powerbabe
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.06.2008 08:21
Guten Morgen,

ein Kunde von mir will eine Photovoltaikanlage für die er ein Darlehen über 250.000 Euro aufnehmen will, über den Garantiefonds der Uniqa Ertrag und Garantie absichern lassen. Das heißt das endfällige Darlehen soll aus dem Erlös aus obigem Fonds bendient werden.

Was haltet Ihr von so einer Vorgehensweise, wer hat Erfahrungsberichte dazu und über oben genannten Fonds und was hättet Ihr gegenbenenfalls für Gegenvorschläge???

Gruß vom

Powerbabe
McManaman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.06.2008 09:28
Garantiefonds lassen sich auch nur beim deutschen Anleger an den Mann/Frau bringen!
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.06.2008 12:39 - Geaendert am: 16.06.2008 12:40
Du solltest schauen, wie die Garantie des Fonds gestaltet ist.

- Gibt es hier eine Vollgarantie incl. AA?
- Garantie nur auf Teilbetrag?
- Sind die Kosten drin erhalten?

Auch wichtig ist der aktuelle Kurs des Garantiefonds: Wird zum Beispiel zum Laufzeitende ein Kurs von 100,- EUR pro Anteil garantiert und der Kurs liegt darüber, dann ist natürlich ein entsprechender Abschlag im Wert vorzunehmen.

Ansonsten ist es generell möglich Wertpapiere als Sicherheit und somit auch den Garantiefonds zu aktzeptieren.
Gewöhnlich werden diese als Sicherheit nicht mit dem vollen Wert angesetzt. Bei uns ist es so, dass ca. 60 % des garantierten Rückkaufswert zulässig sind, denn es kann ja sein, dass das Darlehen vor Endfälligkeit bedient werden muss und dann ist es ja ebenso möglich, dass der Garantiefonds nicht die notwendige Höhe erreicht hat.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.06.2008 13:17
Garantiefonds sind Investmentfonds, bei denen eine "bestimmte Garantie" gegeben wird. Sinn der seit Mitte der 80er Jahre bestehenden Garantiefonds war es ursprünglich, dem Anleger eine Kapital-zurück-Garantie mit der Aussicht auf eine gewisse Wertentwicklung unter Voraussetzung einer langen Kapitalbindung seitens des Anlegers zu bieten. Die von den deutschen Investmentgesellschaften aufgelegten Garantiefonds werden überwiegend von den Luxemburger Tochtergesellschaften verwaltet.
K1200S
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 16.06.2008 14:06 - Geaendert am: 16.06.2008 14:07
Also im Zweifelsfall würde ich eine entsprechende Sicherungsübereignung der Photovoltaikanlage einer WP-Sicherheit vorziehen.

Daher ist m.E. zu prüfen, ob die Anlage vom Bewertungsansatz her zur Besicherung des Darlehens genügt oder ob sonstige Sicherheiten wie zum Beispiel eine Depotabtretung des Uniqua Garantiefonds benötigt werden.

Verfügst du über eine WKN des entsprechenden Fonds?
Habe da bisher nichts entsprechendes finden können, denn je nach Wertentwicklung ist es sicherlich besser, den laufenden Ertrag der Photovoltaik-anlage ganz oder zum Teil zur Tilgung des Darlehens zu benutzen.

_______________________________________________

Was lange gärt, wird endlich Wut !

Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.06.2008 14:39 - Geaendert am: 16.06.2008 14:43
@K1200S: Gute Idee mit der entsprechende Verwendung der Erträge zur Tilgung des Darlehens. Normalerweise wird dies auch so gemacht, da hiermit auch steuerlich gearbeitet werden kann. Darlehenszinsen können unter bestimmten Bedingungen den Erträgen aus der Gewinnung von Strom gegengerechnet werden, was zur Minderung der Steuerlast führt. Hierfür muss aber das Darlehen klar an die Errichtung der Photovoltaikanlage gebunden sein. Dies erreicht man durch die entsprechende Verwendungszweckerklärung.
Es ist aber immer Vorsicht walten zu lassen, denn wenn zu lange ein negativer bzw. niedriger Gewinn aus dem Gewerbe erwirtschaftet wird, kann das Finanzamt auch eine Überprüfung anstrengen. Das kann dann soweit gehen, dass man von einem "Hobby" ausgeht und die steuerlichen Vorteile verliert bzw. zurück zahlen muss.

Dies löst aber immer noch nicht das Problem der Besicherung. Eine Sicherheitsübereigung der gesamten Anlage macht aber auch nur dann Sinn, wenn sie gegen alle möglichen Risiken abgesichert ist (Feuer, Sturm, Statik, etc). Die Absicherung der Eventualrisiken sollte aber unabhängig von der Sicherheitsübereignung sein, denn fällt die Produktion aus, so muss das Darlehen weiter bedient werden, dann aber aus Privateinkommen, was die Finanzierung enger macht.

Ich denke, dass eine Absicherung mit dem Garantiefonds etwas praktikabler ist. Sie bietet auch für die Bank zwei Riesenvorteile:

Ein Garantiefonds kann als eine Art Barabsicherung gesehen werden, da immer liquidierbar (im Gegensatz zur Anlage).
Die Bank erhält durch Verkauf bzw. Bestand des Garantiefonds regelmäßige Provisionserträge (Bei Anlage als Sicherheit nicht der Fall)
canopus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.06.2008 15:04
Das Problem bei einer Sicherungsübereignung ist darüber hinaus, dass die Anlage, je nachdem wie sie in das Gebäude integriert wird, u.U. als "wesentlicher Bestandteil" des Gebäudes gelten kann. In dem Fall wäre eine Sicherungsübereignung sinnlos, da man die Anlage im schlimmsten Fall gar nicht mehr separat liquidieren könnte.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.06.2008 15:14
Wenn die anlage wesentlicher Bestandteil des Gebäudes ist, ist eine S-Überiegnung nicht mehr möglich.
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.06.2008 16:03
Warum teuren Garantiefonds nehmen?
Lieber Zerobond kaufen und Rest des Kapitals sinnvoll und vor allem kostengünstiger investieren (also Garantiefonds selbstgebaut).
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.06.2008 16:28
@Basti:

Bestimmt für den ein oder anderen eine sinnvolle Alternative, aber manch ein Kunde kann mit solchen Anlagen nichts anfangen und für die ist dann der Garantiefonds wohl besser. Für uns auch. :)
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.06.2008 18:49
Habe da mal eine Frage zu:

Hat der Kunde das Geld, was in den Garantiefonds gehen soll den schon oder soll es als Tilungsersatz angespart werden? Wenn es angespart wird geht die Zerobon Geschichte ja schon nicht mehr, da müsste man ja ständig kaufen.

Mal eine Anmerkung zur Absicherung.

Da würde ich eine Grundschuld als Sicherheit mit reinnehmen, weil die Anlage ja zu einem Bestandteil des Hauses wird. Evtl. ist auch ein KfW-Darlehen möglich.
In der Realtiät ist es eigentlich immer so, dass sowas im Rahmen einer Baufi gemacht wird.
Zusätzlich würde ich das Depot als Sicherheit mit reinnehmen, damit wir sicher gehen können, dass dieses Geld auch zur Tilgung verwandt wird.
Wird bei Tilungsaussetzung gegen Bausparen und LV doch auch so gemacht und wenn die Tilgung in einen Fonds läuft ist es auch so.

Den steuerlichen Aspekt, mit Liebhaberei oder Hobby kann ich in dem Fall nicht nachvollziehen. Das zieht eigentlich nur, wenn keine Gewinnabsicht zu erkennen ist, diese Anlage wird ja spätestens dann Gewinn abschmeissen, wenn das Darlehen bezahlt wird.
Ist eher Analog mit den Erträgen aus Vermietung und Verpachtung zu sehen, viele Mietobjekte schmeissen in der Zeit in der die Finanzierung läuft auch keine Gewinne ab trotzdem wird keine Liebhaberei unterstellt, Bei Ferienwohungen und so ist es hingegen was anderes.

Schonmal ausgerechnet wieviel Ertrag der Garantiefonds bringen muss?
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.06.2008 09:00 - Geaendert am: 17.06.2008 09:04
Eine Anmerkung zur Liebhaberei und Hobby:

Du hast natürlich recht, dass sich irgendwann die Sache dreht und mehr Ertrag als Aufwand entsteht und somit steuerlich auch ein Gewinn. Die Sache mit Liebhaberei und Hobby ist trotz dessen nicht so abwegig.
Weiß es selber von Kunden, die es mit dem Steuersparen doch zu ernst nehmen wollten und da gab es dann einen sehr netten Brief vom Finanzamt, dass bezweifelte, ob wirklich eine Gewinnabsicht hinter der Solaranlage steht. Das kann schneller gehen als manch einer denkt.
Bei einer normalen Absetzung der Darlehenszinsen plus der AfA wird es aber wohl keine Probleme geben. Nur der kurze HInweis an den Kunden sollte auf jeden Fall erfolgen mit gleichzeitiger Verweisung an den Steuerberater. Der wird dann die Sache so machen, dass es für den Kunden passt.Wichtig: Eine steuerliche Beratung darf auf keinen Fall von uns erfolgen!!!

Eine Absicherung durch Grundschuld halte ich nicht für nötig, wenn der Garantiefonds bereits mit dem Guthaben besteht. Die Gründe habe ich bereits vorher schon mal erwähnt. Dieser kann natürlich dann auch als Tilgungsmittel verwendet werden.
 

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