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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Wertpapierkauf auf Kredit
 
Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.06.2008 13:00
Hallo Leute,

ist es zulässig (WpHG), einem Kunden einen Kredit zu geben, damit davon Wertpapiere gekauft werden?

Vielen Dank und viele Grüße
powerbabe
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.06.2008 13:32
Es ist zulässig einen Wertpapierkauf auf Kreditbasis zu tätigen.

Wichtig: Der Kauf auf Kredit muß sowohl im Midid-Bogen wie auch in der internen Dokumentation als solcher gekennzeichnet werden.
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.06.2008 13:36
Aber sicher ist es das!
fabian83
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.06.2008 14:00
Wenns Spaß macht?!!!
Aber an die Abgeltungssteuer denken.....Kunde kann dann nämlich die Kreditzinsen nicht mehr steuerlich absetzten....ganz wichtig!
mfg
Fabian
McManaman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.06.2008 15:07
Es gibt doch eine viel sinnvollere Kreditverwendung als
ein Wertpapierkauf:

Casino Hohensyburg, alles auf Rot, warten.
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.06.2008 15:18
Riesiger Beitrag Mc.

You made my day!
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.07.2008 12:37
Wertpapierkredite werden meist als Lombardkredite ausgegeben.

So kann der Schuldner (hier auch Kreditnehmer) den Kredit durch den Verkauf oder die Fälligkeit der Wertpapiere tilgen!

War der Wertzuwachs bzw. der Kursgewinn (nach Steuer) höher als der eff. Kreditzins hat die Sache durchaus Sinn gemacht!!!

Beispiel:
Kreditzins 5,99 eff. LZ 1 Jahr
Anlage in DZ Deep Rend 4 Aktien (oder wie des Zerti heisst)

Zertifikat wird (unter bestimmten Bedingungen) schon nach dem ersten Jahr fällig und zahlt 15% Bonus.

=>Tilgung des Kredits zu 105,99%

=>gute 9% für den Anleger =)
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Das ganze in der Praxis umzusetzen ist natürlich risikoreich und schwierig!

Und einen Lombardkredit für 5,99% kriegt auch fast niemand^^
fabian83
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.07.2008 13:08
Ich glaube man kann auch nur die "wirklichen" WP-Erträge für die steuerliche Betrachtung heranziehen!
D.h. das FA erkennt die Sollzinsen nur als abzugsfähig an, wenn richtige Erträge mit den WP‘s erzielt werden können - meist nur Dividenden!!!!
Aber da sollte man vorher noch mal Rücksprache halten.
 

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