sonstige einkünfte --> private Veräußerun |
|
|
Verfasst am: 24.10.2008 20:43 |
|
|
FRAGE:
Frau G. hat ihre Bundesanleihe am 02.09.03 gekauft und am 31.05.04 wieder verkauft. Sie hat einen Veräußerungsgewinn in Höhe von 351,00 EUR erzielt.
Darüberhinaus hat sie weitere Aktien nach einer Haltedauer von 7 Monaten am 22.12.04 mit einem Gewinn von 165 EUR veräußert. Werbungskosten sind nicht angefallen.
Weitere private Veräußerungsgeschäfte hatte sie 2004 nicht getätigt. Welchen Betrag muß sie aus den o.g. Geschäften als sonstige Einkünfte für 2004 versteuern?
Richtige antwort ist: 0,00 EUR
WARUM !?!?!
Sie hat doch mehr als 512 EUR???
Kann mir da jemand weiterhelfen??
Vielen Vielen DANK!!! |
|
|
|
Verfasst am: 24.10.2008 22:36 |
|
|
Wegen des Halbeinkünfteverfahrens werden Veräußerungsgewinne mit Aktien noch in diesem Jáhr nur zur Hälfte angesetzt. |
|
|
|
Verfasst am: 25.10.2008 21:40 |
|
|
2008 beträgt die Freigrenze bereits 600 EUR. |
|
|
|
Verfasst am: 25.10.2008 21:42 |
|
|
wenn man davon ausgeht, dass 2008er Recht in der Prüfung drankommt und mit fiktiven Jahren gerechnet wird.
Ist ja in der Regel so, bevor irgendjemand noch auf die Gedanken kommt es geht um das Jahr 2003 und 2004. ;)
Ansonsten => siehe Hermann - liegt am HEV |
|
|
|
Verfasst am: 26.10.2008 19:12 |
|
|
Ab 2009 gehören Veräußerungsgewinne zu den Kapitalerträgen, wenn die Wertpapiere nach 31.12.2008 gekauft wurden. |
|
|
|