Genussschein - Emittentenrisiko |
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Verfasst am: 09.11.2008 15:50 |
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Hallo,
habe heute mit einem Berufsschullehrer darüber diskutiert, ob ein Genussschein auch ein Emittentenrisiko hat.
Der Lehrer meint: nein.
Ich sage: klar doch, denn wenn der Emittent pleite geht, steh ich in der Gläubigerreihe an.
Was is‘n jetzt richtig?! |
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Verfasst am: 09.11.2008 16:46 |
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Naja ein Genussschein wird bei der Insolvenz des Emittenten bei der Befriedigung der Gläubiger vorrangig behandelt, allerdings ist im Insolvenzfall in den meisten Fällen kaum noch was zu holen, da Grundvermögen und Mobiliar meistens belastet bzw. sicherungsübereignet ist. |
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Verfasst am: 09.11.2008 17:02 |
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Genussscheine sind in der Regel so ausgestattet, dass das Genussrechtskapital zu den haftenden Eigenmittel zählt.
Damit dies der Fall ist, ist der Genussschein mit einer Nachrangabrede ausgestattet. Somit werden die Genussscheininhaber bei einer Insolvenz des Emittenten - nicht vorrangig, sondern - nachrangig nach den den gewöhnlichen Gläubiger befriedigt.
Damit besteht ein größeres Emittentenrisiko als bei Anleihen. |
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Verfasst am: 12.11.2008 18:54 - Geaendert am: 12.11.2008 18:54 |
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Danke! Recht zu haben tut soooo gut. |
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