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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse |
Moderator: TobiasH |
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Auflösungsgebühr Depot ?!? |
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Verfasst am: 14.11.2008 09:33 |
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Ein Bekannter von mir war früher bei einer Versicherungsgesellschaft tätig. Dort bekam er VL. Er hatte allerdings keine Möglichkeit selbst zu entscheiden, wie er diese anlegt (Wertpapiersparvertrag / Bausparer etc.), das entschied sein AG für ihn. Ob so etwas seriös ist oder nicht, sei mal dahingestellt.
Mittlerweile hat er seinen Arbeitgeber gewechselt und bekommt keine VL mehr. Dafür hat er vor einigen Tagen ein Anschreiben von der Bank bekommen, bei der die VL in einem WP-Sparvertrag angelegt wurden. Er wurde darin darauf hingewiesen, dass ja seit langem keine VL mehr eingeangen seien und dass er nur dann weiterhin VL (über den AG) einzahlen könnte, wenn in den nächsten Tagen eine Zahlung erfolgt. Diese könnte er selber (!) leisten (es lag ein entsprechendes Formular (Erteilung Einzugsermächtigung für sein Konto) bei).
... Also mir hat man mal in der Berufsschule beigebracht, dass Zahlungen, auf die AN-Sparzulage gezahlt werden sollen, vom AG überwiesen werden MÜSSEN....
So, jetzt kommt der Hammer: Nachdem er keine VL mehr bekommt und nicht zusehen möchte, wie die Depotgebühr seine eingezalten VL auffrisst, möchte er das Depot auflösen. Laut der depotführenden Bank ist das aber nur gegen eine Auflösungsgebühr vom 40 Euro möglich!!! (steht so in den AGBs)
Ist es überhaupt zulässig, ein Entgelt für die Auflöung zu berechnen? Ich meine, ich hab mal was gelesen, dass es nicht rechtens wäre, kann aber sein, dass das schon veraltet ist... Was meint ihr zu der ganzen Sache? Mir kommts schon sehr unseriös vor.... |
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Verfasst am: 14.11.2008 11:18 |
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Wir verlangen für Girokontenauflösungen auch ne Gebühr... also da weiß ich, dass se eig. net rechtlich sind... aber des muss erstmal nen Kunde wissen.. |
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Verfasst am: 14.11.2008 12:07 |
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Also erstmal, JA er kann die VL auch selber einzahlen und bekommt dann trotzdem die AN-Sparzulage, weil das direkt vom Lohn abgeführt werden kann.
Und 2. ist es ja eine vorzeitige Auflösung eines VL-Vertrages der ja normalerweise 7 Jahre läuft; kann mir schon vorstellen dass da Gebühren anfallen!
LG |
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Verfasst am: 14.11.2008 14:53 |
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Erstmal danke für eure Antworten!
Mit der Auflösungsgebühr war ich dann wohl doch nicht auf dem Laufenden...
Wegen der Einzahlung: Dass er selber einzahlen kann, indem sein AG von seinem Lohn weg überweist, wusste ich.
Aber er wurde aufgefordert, das Geld selber zu überweisen (es lag ein Überweisungsvordruck bei, in dem er namentlich als Zahlungspflichtiger genannt war) |
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Verfasst am: 14.11.2008 15:04 |
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Also ich kenne es auch nur so, dass der Arbeitgeber die vL vom Lohn abzweigen und überweisen muss. Das ein Arbeitgeber bestimmt, wie die vL angelegt werden, verstößt meiner Ansicht nach, gegen das Vermögensbildungsgesetz, wenn nicht sogar gegen ein Grundrecht. Wahrscheinlich kriegt die Versicherung oder einige Beteiligte was dafür. |
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