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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Besteuerung Investmentfonds (effektive Stücke)
 
GINSEMADLER
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.11.2008 19:22
Hallo,

weiß jemand wie die steuerliche Handhabung ist, wenn man effektive Stücke von thesaurierenden Investmentfonds ins Depot einbucht und diese dann verkaufen möchte nach 2 Jahren z.B.

VIelen DAnk für die Antworten!!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2008 21:56
1. Laufende Erträge werden jährlich versteuert.
2. Der Veräußerungsgewinn ist steuerfrei.
GINSEMADLER
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.11.2008 22:20
Hallo Hermann,

also heißt dass, wenn der Anleger die Papiere länger als ein Jahr nach Einlieferung hat, wäre ein Veräußerungsgewinn steuerfrei. Vorausgesetzt, die Einlieferung erfolgt noch vor dem 31.12.2008!
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.11.2008 16:42 - Geaendert am: 20.11.2008 16:43
nein, es erfolgt ein Steuerabzug da die Anschaffungsdaten nicht bekannt sind. Je nachdem ob es sich um einen inländischen thesaurierenden Fonds oder um einen ausländischen Thesaurier handelt werden unterschiedliche steuerliche Folgen gezogen. Bei ausländischen Thesaurierern werden die ausschüttungsgleichen Erträge seit 1993 besteuert unabhängig davon ob man den Fonds in der Zeit besessen hat oder nicht. Beim inländischen Thesaurierer ist dies nicht der Fall, obwohl ich die Logik dahinter nicht verstehe zumal nicht alle ordentlichen Erträge dem jährlichen Steuerabzug unterliegen.

Anschaffungsdaten werden erst ab 2009 übertragen, wobei noch geklärt werden muss ob die Anschaffungsdaten für vor 2009 erworbene Wertpapiere mit übertragen werden oder ob die Regelung nur für Anschaffungen nach 2008 gilt.

Die zuviel gezahlten Steuern kann man über die Steuererklärung wieder zurück holen.
GINSEMADLER
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.11.2008 20:48
Jetzt bin ich verwirrt!?!?!?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2008 21:39
Wenn der anleger noch in deisem Jahr Wertpapiere in sein Depot buchen lässt, sind die Veräußerungsgewinne steuerfrei.
Evtl. sollte er ein zusätzliches Depot für Wertpapiere unterhalten, die er ab 2009 kauft.
GINSEMADLER
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.11.2008 21:50
Das gilt also auch für effektive Stücke.???
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2008 21:53 - Geaendert am: 20.11.2008 21:54
Man unterscheidet nur zwischen Selbstverwahrung und Bankdepot.
Wenn die Wertpapiere ins Depot eingeliefert wurden, spricht man i.d.R. nicht mehr von effektiven Stücken.
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2008 12:07 - Geaendert am: 22.11.2008 13:25
einbuchen = Depotübertrag
oder reden wir hier aneinander vorbei.

eine Einlieferung kann nur bei einem Depotübertrag erfolgen und da gilt das von mir geschilderte hinsichtlich des Steuerabzugs.

Wenn damit ein Kauf gemeint sein soll gilt das was Herrmann schrieb.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2008 14:29
Gibt es wirklich einen Unterschied?
Ob ich in diesem Jahr einliefere oder kaufe, das dürfte doch keinen Unterschied machen.
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2008 11:01
An der Besteuerung selbst ändert sich nichts, da Kursgewinne bei vor 2009 erworbenen Anteilen nach der Spekulationsfrist steuerfrei sind. Das gilt ab 2009 nicht mehr.

Es macht aber steuerlich einen gravierenden Unterschied in Bezug auf den Steuerabzug wenn ein Depotübertrag durchgeführt wird. Die Anschaffungsdaten zu den einzelnen Wertpapieren werden nicht an die neue Depotbank übertragen. Folge ist, dass bei Veräußerung der Veräußerungsgewinn nicht richtig berechnet werden kann. Es kommt zum Ansatz einer Ersatzbemessungsgrundlage.

Bevor ich mir den Wolf schreibe: =>
http://jblaustein.de/finanzen/pauschalbesteuerung.html

Die zu viel gezahlten Steuern durch den Steuerabzug ist dann im Rahmen der Steuererklärung zu korrigieren.

Ab 2009 sollen die Anschaffungsdaten mit übertragen werden. Der Depotübertrag kann dabei als Anschaffungsvorgang gesehen werden, kann aber auch als Schenkung bzw. unentgeltliche Übertragung gesehen werden, wobei dann eine Meldung an das Finanzamt erfolgt. Die Banken stellen sich aber wieder mal quer, wenn der Fonds vor 2009 erworben wurde. In den Fällen wollen sie die Anschaffungsdaten nämlich nicht übermitteln und es kommt wieder zur Pauschalbesteuerung.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2008 13:40
Zur Klarstellung:

Werden noch im Jahre 2008 effektive Stücke eingeliefert, Aktien gekauft oder von anderen Depots übertragen, bleiben Veräußerungsgewinne steuerfrei.

Die sgilt ab 2009 nicht mehr.
GINSEMADLER
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2008 22:13
Hey vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Es geht darum dass ein Kunde gerne wertpapiere (hier einen Fonds) statt die effektiven Stücke aufzubewahren die Anteile lieber in das Depot stellen möchte. Es ist doch wohl so, dass der Erlös, wenn die Einbuchung 2008 erfolgt und der Verkauf nach 1 Jahr steuerfrei ist.
 

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