Anlagegrenzen bei Fonds? brauch nochmal Hilfe :-) |
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Verfasst am: 07.12.2008 12:28 - Geaendert am: 07.12.2008 12:29 |
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Anlagegrenzen bei Fonds
Das Fondsvermögen muss von der Investmentgesellschaft nach dem Prinzip der Risikostreuung angelegt werden. Dafür existieren im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) eigens definierte Anlagegrenzen.
Unterstellt, ein Fonds würde seine Mittel zu 100% in Wertpapiere investieren - also auch keine Barreserve halten - und würde die Anlagegrenzen voll ausschöpfen, wieviel Wertpapiere wären dann mindestens in einem Fonds ?
????? Wertpapiere
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Ihre Antwort stimmt leider nicht.
Grundsätzlich ist die sog. 5%-Grenze zu berücksichtigen. Einzelne Wertpapiere dürfen aber auch 10% umfassen.
Wer weis die Antwort? Bitte brauche Hilfe :-D |
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Verfasst am: 07.12.2008 13:02 |
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Ein Fonds darf i.d.R. 5% in die Wertpapiere eines Emittenten investieren, in Ausnahmefällen bis zu 10%. Wobei die Ausnahmen 40% des gesamten Fondsvermögens nicht überschreiten dürfen.
4x10% Ausnahme
12x5% Regelmäßig
= 16 Wertpapiere
Irre ich mich da? ;-) |
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Verfasst am: 07.12.2008 13:46 |
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Grundelage:
§ 60 Investmentgesetz Ausstellergrenzen
(1) Die Kapitalanlagegesellschaft darf in Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten desselben Ausstellers (Schuldners) nur bis zu 5 Prozent des Wertes des Sondervermögens
anlegen; in diesen Werten dürfen jedoch bis zu 10 Prozent des Wertes des Sondervermögens angelegt werden, wenn dies in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist und der Gesamtwert der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dieser Aussteller (Schuldner) 40 Prozent des Wertes des Sondervermögens nicht übersteigt. |
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Verfasst am: 07.12.2008 17:19 |
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jaaa super, das mit den max. 40% (4x10%) wusst ich net :-) nu ist korrekt :-D DANKE, durch euch schaff ich meine Prüfung!!! |
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