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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Genussscheine
 
magpag
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.12.2008 20:46
Hallo

ich muss ein Referat zum Thema Genussscheine halten und hab bisher sehr wenig gefunden, um 60 Minuten auszufüllen.
Hat da jemand von euch was?
Beispiele habe ich z.b. sehr wenige bzw Übungen

Sollte jemand etwas haben, würde ich mich freuen

lg
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.12.2008 22:13 - Geaendert am: 07.12.2008 22:18
Informationen gibt es unter:
http://www.allianz.com/de/allianz_gruppe/investor_relations/anleihen/genussschein/page1.html

http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/-Genussscheine/19421/19421/

http://de.wikipedia.org/wiki/Genussschein

http://www.finanztip.de/recht/bank/genussscheine-grundlagen.htm

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=14001&forumid=29
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=16272&forumid=29
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=11503&forumid=29
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.12.2008 18:25
Soll eine Unterrichtsstunde vorbereitet werden?
magpag
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.12.2008 14:38
ja ich soll einfach das Thema mit Aufgaben vorbereiten.

Danke schon einmal für die Links
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.12.2008 14:48
Grundsätzulich gibt es wenige Aufgaben zu Genussscheinen.
Ich habe ein paar Aufgaben aufgeführt:

Aufgabe 1:
Beschreiben Sie vier Voraussetzungen, unter denen das Genussrechtskapital zu den haftenden Eigenmittel gezählt werden dürfen.

Aufgabe 2:
Unter welcher Voraussetzung kann ein Anleger während der gesamten Laufzeit der Genussscheine mit der im Prospekt genannten Ausschüttung rechnen? 2 P.

Solange der Gewinn des Emittenten ausreicht, erhält der Anleger die genannte Ausschüttung.

Aufgabe 3:
Erläutern Sie drei verschiedene Gründe in ganzen Sätzen, die ein KI veranlassen könnten, Genussscheine auszugeben? 6 P.

1. Emittent braucht kein Stimmrecht gewähren.
2. Zinsen werden nur gezahlt, wenn Gewinne vorhanden sind.
3. Das KI erhält haftendes Eigenkapital.

Aufgabe 4:
Warum gleicht ein Genussschein kaum einem anderen? 2 P.
Für die Gestaltung der Genussscheine gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Aufgabe 5: Welches Recht kann ein Genussschein nicht verbriefen? 1 P.
das Mitbestimmungsrecht

Aufgabe 6:
Berechnen Sie die Ausschüttung, wenn folgende Bedingungen bei der Emission festgelegt wurden.

Eine weitere Aufgabe zu Optionsgenussscheinen habe ich in:

Wolfgrang Grundmann
Prüfungstrainung für Bankkaufleute
Bankwirtschaft
Teil 2. Offene Aufgaben mit Lösungen

gefunden.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.12.2008 15:06
Na da macht sichs ja jemand wieder einfach;
der Schüler bekommt den Auftrag ein Fachthema als Referat vorzustellen und bekommt keine Hilfestellung usw.
Ist dies mittlerweile die moderne Unterrichtsmethodik?
Für mich kein gutes Beispiel für effektiven Unterricht, wie soll ein Azubi die Besonderheiten, Prüfungsschwerpunkte usw. hierbei erkennen?
McKenzie
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.12.2008 15:12 - Geaendert am: 09.12.2008 20:12
@hermann
man sollte manche dinge einfach genauer lesen...:-D
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.12.2008 19:49
Kann ich eine Ausfertigung haben?
McKenzie
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.12.2008 20:10 - Geaendert am: 09.12.2008 20:11
magpag
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.12.2008 12:11
danke für die Antworten


Welche Ausführung möchtest du, das handout und die Powerpoint Präsentation?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.12.2008 15:40
Bitte als Powerpoint-Datei!
Danke!
magpag
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.12.2008 11:39
werde es dir schicken sobald es fertig ist


weiß jemand wie das steuerlich ab 2009 wird, wollte die ausschüttung für allianz und gutschrift berechnen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.12.2008 11:43
Da alle Kapitalerträge gleich besteuert werden, sind bei Zinsen aus Genussscheinen auch Abgeltungsteuer abzuziehen.
magpag
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.12.2008 13:16
danke hab dazu jetzt noch ne ganz interessante Seite gefunden:
http://www.alles-zur-abgeltungssteuer.de/anlageformen/zinsanlagen/genussscheine/genussscheine

Ich bin gerade beim Klöcknerfall, sehe ich das richtig, dass sie Schulden hatten die das EK überstiegen, daraufhin die Genussscheine für wertlos erklärten und die Deutsche Bank einspringen musste
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.12.2008 18:17
Fa. Klöckner hatte sich damals mit Heizöl verspekuliert. Daraufhin wurde die Genussscheine wertlos, weil die Verluste den Rückzahlungswert so stakrt minderten. Daraufhin wollten die Genussscheininhaber das Mitspracherecht in der HV haben. Das wurde ihnen gerichtlich verwehrt.
Renovatio
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.12.2008 14:56
nach aktuellen IFRS Grundsätzen zählen Genussscheine doch nicht mehr zum Eigenkapital, oder?
 

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