Kurserwartung bei Optionen |
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Verfasst am: 11.04.2003 18:15 - Geaendert am: 11.04.2003 18:18 |
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Fragen über Fragen! Wer kann helfen?
1. Welche Kurserwartungen hat der Verkäufer einer Verkaufsoption?
2. Welches Recht kann ein Genussschein nicht verbriefen?
3. Das Zinsniveau steigt während der Laufzeit. Wie wirkt sich dies auf den Börsenkurs der Zero-bonds aus?
4. Welche Auswirkungen haben die Kurszusätze exBR und exDiv auf die Gültigkeit von Kaufaufträgen mit einem Limit? |
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Verfasst am: 11.04.2003 19:52 |
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Nochmal hallöle!
Also, zumindest bei Deiner 1. Frage kann ich Dir helfen:
Der Verkäufer einer Verkaufsoption erwartet gleichbleibende oder leicht steigende Kurse (würde er stark steigende Kurse erwarten, würde er eine Kaufoption kaufen).
Er macht Gewinn, sobald der Kurs der Aktie höher ist, als der Basispreis minus die Optionsprämie. Verlust macht er, wenn der Kurs der Aktie kleiner ist als der Basispreis abzüglich der Optionsprämie. Sein maximaler Gewinn ist auf die Optionsprämie beschränkt. Sein Verlust ist maximal der Basispreis abzüglich der Optionsprämie. |
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Verfasst am: 11.04.2003 20:34 - Geaendert am: 11.04.2003 23:00 |
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zu 2: Mitspracherecht/Stimmrecht
zu3: Kurs des Zero-Bonds steigt
zu4 fällt mir auch nix ein, preislich limitierte Aufträge sind bis Ultimo gültig, aber welche Auswirkungen die Kurszusätze dann auf die Order haben =??? |
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Verfasst am: 11.04.2003 22:54 |
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zu 1: stagnierende bzw. leicht steigende Kurse (putzi)
zu 2: Stimmrecht (mausejule)
zu 3: Kurs des Zero-Bonds fällt überproportional, da ein Zero
auf nur leicht steigendes Marktzinsniveau mit
sinkendem Kurs reagiert.
zu 4: am Vorabend des Bezugsrechthandels bzw.
Ausschüttung der Dividende verlieren alle limitierten
Aufträge ihre GültigkeitSchau und du wirst es finden. Was nicht gesucht wird, das wird unentdeckt bleiben.
(Sophokles) |
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Verfasst am: 11.04.2003 23:04 - Geaendert am: 11.04.2003 23:05 |
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zu4: Bei exBR fällt ja der Kurs der Aktie, sobald der BR-Handel beginnt. Und bei exDiv?
Ist dass der Grund warum die lim. Orders verfallen? |
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Verfasst am: 11.04.2003 23:13 |
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Ja, genau....sowohl bei der Aufnahme des Bezugsrechthandels wie auch bei Ausschüttung einer Dividende fällt der Aktienkurs.
Daher müssen alle lim. Aufträge gelöscht werden. Ansonsten würde ja der Auftraggeber Aktien bekommen, deren Kurs nicht durch Angebot/Nachfrage gesunken ist, sondern durch Kapitalmaßnahmen oder Ausschüttungen.Schau und du wirst es finden. Was nicht gesucht wird, das wird unentdeckt bleiben.
(Sophokles) |
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Verfasst am: 12.04.2003 15:39 - Geaendert am: 12.04.2003 18:20 |
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Vor einigen Jahren wurde bei Dividendenausschüttung das Limit um die Dividende reduziert. Der Auftrag wurde damals nicht gelöscht.
Heute erlöschen die Limitauftrräge sowohl bei Bezugsrechtsabschlag als auch bei den Dividendenzahlung.
Das bringt zusätzliche Erträge.
Wenn das Zinsniveau steigt fallen die Kurse der Anleihen. |
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