Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 103
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard
LeriTon

Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Bundesschatzbriefe
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 
Alex_87
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.01.2009 18:32
Hallo zusammen,
hätte da mal ein paar Fragen zu, und zwar :

1.Wie muss man das mit den 5000€ pro Gläubiger bei Rückgabe verstehen? Wenn z.B. ein Eheleute-Depot besteht könnten 10.000€ zurückgegeben werden oder?
Wie ist es wenn es zusätzlich noch ein Depot zB nur auf den Ehemann lautend gibt? Könnten dann insgesamt 15.000€ zurückgegeben werden oder bleibt es bei den 10.000€?

2. Rechnet man bei der Rückgabe genau mit 30 Tagen oder doch mit einem Monat? (zB vom 31.01.-28.02?)

3. Muss ich den Kunden vor mir am Schalter bevor ich die 5000€ vom Bund zurückfordern kann, fragen ob er schon irgendwo anders diesen Monat 5000€ zurückgefordert hat?

Wäre euch für schnelle Antworten echt super dankbar :)
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.01.2009 19:33
zu 1.
Pro Gläubiger können 5.000 € Nennwert plus Stückzinsen innerhalb 30 Zinstagen zurückgegeben werden. Ehepaar mit einem gemeinsamen Depot können somit 10.000 € zurückgeben. Lautet das Depot nur auf eine Person, dann bleibt es bei 5.000 €.

zu 2.
Es wird die act-act-Methode angewandt. Die Erfüllungszeit sind wie bei anderen Effekten 2 Börsentage.

3. Gibt ein Kunde mehr als 5.000 € zurück, wird der Restbetrag für das nächste Zinsmonat vorgemerkt.
Alex_87
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.01.2009 19:46
Erstmal danke für deine schnelle Antwort.

Zu 1.
Ich meinte wenn die einmal von dem Eheleute Depot die 10.000€ fordern, könnte dann der Ehemann falls er noch ein eigenes Depot hätte, von dort auch noch 5.000€ abrufen?

Zu 3. Ja, wenn mehr als 5.ooo€ von einem Depot bei uns abgerufen würden. Aber könnte doch auch sein, dass der Kunde noch woanders ein Depot hat, und dort bereits 5000€ innerhalb diesen Monats zurückgefordert hat. Muss ich den Kunden danach fragen, oder kann uns das egal sein ?
Irgendwie fällt der Groschen noch nicht so ganz heute bei mir ;)
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.01.2009 19:49
zu 1. Eheleute können max. 10.000 € zurückgeben.

zu 3. Die Deutsche Finanzagentur wird diesen zusätzlcihen Auftrag nicht ausführen. Der Leidtragende ist dann der Kunde. Er bekommt die Gutschrift erst 30 Tage später, wenn er bereits sein Maximum ausgeschöpft hat.
Alex_87
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.01.2009 19:52
Jetzt ist der Groschen gefallen :)
Dankeschön und schönen Abend noch!
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.04.2009 11:39 - Geaendert am: 30.04.2009 11:40
1. Warum werden Bundesschatzbriefe mit steigenden Zinssätzen ausgestattet?
2. Können Manager von Rentenfonds Bundesschtzbriefe zur Risikostreuung kaufen?
Renovatio
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.06.2009 15:54 - Geaendert am: 16.06.2009 16:08
Auch wenns vlt nicht mehr ganz aktuell ist.... :

zu 1: In Zeiten wie aktuell wo das Zinsniveau unten ist aber die Erwartung gegeben ist, dass das Zinsniveau in absehbarer Zeit wieder steigt kann das schön über einen step-up Bond darstellen. So werden im 1. Jahr meinetwegen 3% Kupon gezahlt und im 5. Jahr 5% Kupon.
Ein anderer Aspekt kann auch die steuerliche Behandlung sein so das man z.B. jetzt den FSA oder die Töpfe schon ausgenutzt hat aber in den kommenden Jahren mehr zur Verfügung hat. Ach da gibt es viele Gründe... Unternehmen produzieren das, was die Systemumgebung aufnimmt...

zur 2: selbstverständlich! Wenn Manager von Rentenfonds speculative grade bonds kaufen können, dann können sie natürlich auch die sicherste Form - Bundeswertpapiere - kaufen. Da sind ja teilweise wirklich Dinger mit B- und schlechter drinnen.
Daher sollte die Frage eher lauten: dürfen auch Junk bonds zur Streuung eingesetzt werden ;-)

Schauen wir exemplarisch mal in den Pioneer Euro Renten (A) den ich eh gerade offen hatte:

Asset allocation ist zu 67% auf Staatspapiere gefahren, die Top 10 Positionen beinhalten neben Italien und bissl Frankreich ganze 3 Bundeswertpapiere - also aus Deutschland. Gerade einmal 25% sind corporate bonds wovon noch mal 95% investment grade sind. Der rest ist junk bond und bissl ABS.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.06.2009 16:12
Bundesschatzbriefe können nur natürliche Personen sowie gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen in Deutschland kaufen.

Ergebnis: Rentenfonds können keine Bundesschatzbriefe kaufen.
Renovatio
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.06.2009 17:22
woops sorry, hatte Bundeswertpapiere gelesen. Schatzbriefe natürlich nur wie Herrmann beschrieben, die börsengehandelten Produkte meinte ich.
IceObie
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.08.2009 12:22
Noch eine Frage hierzu:
Würde eine Rückzahlung des Bundesschatzbriefs genau ein Jahr nach Kauftermin möglich sein oder würde die Rückzahlung zum Zinstermin erfolgen?

Fall hierzu:
Ehepaar kauft für 23.000 € Bundesschatzbriefe am 04.08.09.
Nun fällt ihnen am nächsten Tag ein, dass sie das Geld doch benötigen.
Wann erhalten sie ihr Geld vollständig zurück?

Ist es dann der 04.10.2010 oder ein Jahr und 3 Monate nach dem ersten Zinszahlungstermin?

Vielen Dank im Voraus.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.08.2009 16:11 - Geaendert am: 10.08.2009 16:16
Nach dem ersten Laufzeitjahr (1. Zinstermin) können Bundesschatzbriefe an die Bundesrep. D. zurückgegeben werden.
1. Zinstermin = Zinslauf + 1 Jahr
Rückgabemöglichkeit 1.Juli 2010

http://www.deutsche-finanzagentur.de/cln_110/nn_417628/DE/privateAnleger/pdf/Konditionen__ta__buscha__fischa__bobl,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Konditionen_ta_buscha_fischa_bobl.pdf
IceObie
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.08.2009 09:35
Vielen Dank für Ihre schnelle Anwort.
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.03.2010 17:22
Wie kann man den Rückgabewert bei Bundesschatzbriefen Typ B errechnen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.03.2010 18:15
In der Handmappe der Deutschen Finanzagentur befinden sich zu jeder Ausgabe zwei Tabellen, mit denen man den Rückzahlungswert berechnen kann.

http://www.deutsche-finanzagentur.de/fileadmin/Material_Deutsche_Finanzagentur/Handmappe/b_8_die_einzelnen_bundesschatzbrief_ausgaben.pdf
ChrisXX87
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.03.2010 22:52
Frage mich wer auf den Trichter mit Bundesschatzbriefen kommt.. jedes Tagesgeldkonto gibt mehr. Der Vorstand würd mir einen erzählen wenn ich nen BSB verkaufe..
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.03.2010 11:44
Die Ersteller der Abschlussprüfung mögen die Bundesschatzbriefe.
LeiLin
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.03.2010 12:16
okay danke für den kleinen tipp ^^

ich hasse die bundespapiere, die sind mir viel zu bäh
ChrisXX87
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.03.2010 19:13
@ Hermann: Mein mündlicher Abschlußprüfer mochte die auch ganz gerne ;-)
Troy22
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.03.2010 11:27
Gibt Schlimmeres ...

Hatte ne Bundesanleihe in der schriftlichen Prüfung Winter 2008
LeiLin
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.03.2010 08:55
arghs, bundesnaleihe, bundesschatzbriefen, finanzierungsanleihe hilfe hilfe..

wie war nochmal die seite der buba??? ich muss mir des nochmal auseinander nudeln..


das einzige was ich wirklich noch im kopf habe ist dass die finanzierungsanleihe (hoffentlich ist das so richtig) eine laufzeit von 2 jahren hat und keine vorzeitige Rückgabe möglich ist, dass die bundesschatzbriefe in zwei typen unterschieden werden (typ A: 6 jahre laufzeit, Typ B: 7 jahre laufzeit) und dass man da pro monat und pro gläubiger 5000 euro zurückgeben kann und dass die zinsen jahr für jahr minimal steigen.

aber was zum henker war nochmal die bundesanleihe?!?
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse