Termingeschäftsfähigkeit |
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Verfasst am: 13.04.2003 11:39 |
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kann mir jemand die fristen nennen, da hat es zuletzt änderungen gegeben, nach denen eine erneuerung angebracht ist. |
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Verfasst am: 13.04.2003 13:19 - Geaendert am: 13.04.2003 13:58 |
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Die Unterrichtungsschrift darf nur Informationen über die Finanztermingeschäfte und ihre Risiken enthalten und ist von dem Verbraucher zu unterschreiben. Die Unterrichtung ist jeweils vor dem Ablauf von zwei Jahren zu wiederholen.
§ 37 d Wertpapierhandelsgesetz
http://www.bafin.de/gesetze/wphg.htm#p37d |
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Verfasst am: 21.10.2003 16:25 |
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Bei der Vorbereitung auf die AP bin ich auf folgende Fragen gestoßen:
1. Ist ein Kaufmann kraft Gesetzes termingeschäftsfähig?
2. Kann ein Privatkunde ein Ternmingeschäft als Spiel betrachten, wenn das KI auf die wiederholte Unterrichtung verzichtet? |
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Verfasst am: 21.10.2003 16:30 |
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zu 1.
Termingeschäftsfähig ist grundsätzlich jeder Kaufmann im Sinne des HGB. Privatpersonen erhalten die Termingeschäftsfähigkeit kraft Information. Durch die Information über die Verlustrisiken bei Termingeschäften wird bei Privatpersonen dieTermingeschäftsfähigkeit erlangt. |
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