Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 59
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard
LeriTon

Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Termingeschäftsfähigkeit
 
tmichael
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.04.2003 11:39
kann mir jemand die fristen nennen, da hat es zuletzt änderungen gegeben, nach denen eine erneuerung angebracht ist.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.04.2003 13:19 - Geaendert am: 13.04.2003 13:58
Die Unterrichtungsschrift darf nur Informationen über die Finanztermingeschäfte und ihre Risiken enthalten und ist von dem Verbraucher zu unterschreiben. Die Unterrichtung ist jeweils vor dem Ablauf von zwei Jahren zu wiederholen.

§ 37 d Wertpapierhandelsgesetz

http://www.bafin.de/gesetze/wphg.htm#p37d
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.10.2003 16:25
Bei der Vorbereitung auf die AP bin ich auf folgende Fragen gestoßen:
1. Ist ein Kaufmann kraft Gesetzes termingeschäftsfähig?
2. Kann ein Privatkunde ein Ternmingeschäft als Spiel betrachten, wenn das KI auf die wiederholte Unterrichtung verzichtet?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.10.2003 16:30
zu 1.
Termingeschäftsfähig ist grundsätzlich jeder Kaufmann im Sinne des HGB. Privatpersonen erhalten die Termingeschäftsfähigkeit kraft Information. Durch die Information über die Verlustrisiken bei Termingeschäften wird bei Privatpersonen dieTermingeschäftsfähigkeit erlangt.
 

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse