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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse |
Moderator: TobiasH |
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Depot B |
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Verfasst am: 15.04.2003 20:02 |
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Woher kommt diese Bezeichnung für Kundendepot? |
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Verfasst am: 15.04.2003 21:30 |
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(3) Werden Wertpapiere von einem Kreditinstitut einem anderen Kreditinstitut zur Verwahrung anvertraut, so sind die Wertpapiere dem Depot B (Fremddepot) zuzuführen. Hat das Kreditinstitut sein Eigentum an den Wertpapieren nach § 4 Abs. 2 DepotG angezeigt, so sind die Wertpapiere in das Depot A (Eigendepot) aufzunehmen
siehe: Bekanntmachung über die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts und der Erfüllung von Wertpapierlieferungsverpflichtungen |
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