WP-Geschäfte von Minderjährige |
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Verfasst am: 03.09.2009 21:49 |
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Frage???
Dürfen Minderjährige eigentlich Wertpapiere erwerben?
Wenn ja, inwiefern eingeschränkt? |
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Verfasst am: 03.09.2009 22:19 |
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meines Erachtens gibt es keine Einschränkungen.
Beide Elternteile müssen nur gemäß Mifid aufgeklärt sein.
Außerdem denke ich mal, dass Termingeschäfte nicht gestattet sind, wegen dem hohen Verlustrisiko.
Genau Gesetzeszüge kann ich leider nicht zitieren. |
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Verfasst am: 08.06.2010 14:15 |
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Stimmt soweit alles.
Minderjährige dürfen am WP-Geschäft teilnehmen. Eingeschränkt. Solange die Erziehungsberechtigen für den Minderjährigen unterschreiben darf dieser handeln, außer Termingeschäfte.
Das kannst du aber auch umgehen. Falls der Minderjährige Mitarbeiter (Azubi) einer Bank ist, ist es im Normalfall möglich, dass der Betreuer seines Depots sich mit der Complience kurzschließt ob sie ihn denn Termingeschäfte tätigen lassen.
Ist allerdings nicht zu empfehlen, weil du Dir dann ziemlich sicher sein kannst, dass die Complience daraufhin dein Depot stalked. |
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Verfasst am: 26.07.2010 15:42 |
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Hi Basti,
Minderjährige selbst dürfen bei uns keine Geschäfte tätigen, es sei denn es läuft über den Erziehungsberechtigten.
I.d.R. reicht es wenn ein Elternteil mit unterschreibt!
Zu beachten ist allerdings, von welchem Konto verfügt wird, da sich die Eltern offiziell nicht ungerechtfertigt bereichern dürfen. D.h. es sollte besser alles direkt über das Konto des Minderjährigen laufen.
LG |
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Verfasst am: 27.07.2010 11:32 |
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1 Elternteil unterschreibt. Was passiert wenn der Andere aber im Nachhinein widerspricht ? (Soll ja vorkommen) |
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Verfasst am: 27.07.2010 11:38 |
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Bei uns ist das durch die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter geregelt!
Wenn in dieser vereinbart wurde, dass beide Elternteile einzeln verfügungsberechtigt sind, dann ist die Order gültig.
Sollte darin geregelt sein dass beide nru gemeinschaftlich verfügen dürfen, dann darf die Order gar nich erst angenommen werden! |
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