WpHG Dokumentationspflicht |
|
|
Verfasst am: 27.09.2009 18:21 |
|
|
Hallo zusammen!
Steh wie der Ochs vorm Berg.
Kann mir jemand bei meinen Fragen weiterhelfen, die ich für ein Seminar bereits wissen müsste.
a)Was haben Sie hinsichtlich der Dokumentation der Kundenangaben un der Aufklärungspflicht zu beachten, wenn der Kunde die erforderlichen angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen verweigert?
b)Steht die Verweigerung der finanziellen Verhältnisse einem Abschluss entegen?
c)
Wann kann auf die Angabe der finanziellen verhältnisse grundsätzlich verzichtet werden?
Besten Dank
und noch einen entspannten Sonntag |
|
|
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2009 06:00 |
|
|
Im Grunde kann der Berater so gut dokumentieren wie möglich - und wenn er einen 10 Seiten Bericht zur Risikoneigung des Kunden anfertigt - wenn die Anlage Verluste macht, dann macht der Kunde die Bank verantwortlich und bekommt womöglich noch Recht ... solange es gut läuft und Rendite erzielt wird, ist es für den Kunden gut, doch sobald sich etwas auf den Finanzmärken ändert, was zu Verlusten führen kann heisst es, dass die Bank dem Kunden das quasi aufgedrückt hat. Das ist unsere typisch deutsche Mentalität. |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2009 08:12 |
|
|
also ich bin grade im thema WP drinne und da habe ich gelernt dass wenn der kunde über die risiken aufgeklärt wurde, sprich er KANN rendite erzielen aber er KANN auch verluste erziehen, ist die bank praktisch raus aus dem schneider,
die MiFiD wurde ja zum Schutze der Anleger und zum Schutz der Bank entwickelt..
Grober fehler wäre wenn ein Kunde zb. Portfolio Substanz wählt, dass man ihm dann reine dach-hegde als anlageform anbietet. weil das gehört nu nicht in das profil ,,Substanz"
das ist das was ich gelernt habe. |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2009 20:04 |
|
|
danke euch |
|
|
|