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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse |
Moderator: TobiasH |
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Wertpapierbedingungen |
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Verfasst am: 22.04.2003 16:21 |
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In den Wertpapierbedingungen ist beschriebén, wie die Bank bei Kundenaufträgen vorzugehen hat (Gültigkeit der Orders, Börsenplatz usw.), die Regelungen sehen zum Thema Präsenzhandel oder elektronische Börse vor, dass die Bank den Auftrag im Börsensaal ausführt, es sei denn, das Kundeninteresse gebietet ei´ne Ausführung im elektronischen Handel. Jetzt meine Frage: Durch das 4.Finanzmarktförderungsgesetz sind hier Änderungen zu erwarten. So sieht z.B. das Depotgesetz den Vorrang des Präsenzhandels vor dem elektronischen Handel nicht mehr vor.
weiß hier jemand was? is das jetzt schon durch oder nicht und gibt es noch sonst irgend solche tollen fallen, über die man in der prüfung fallen könnte? |
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Verfasst am: 22.04.2003 16:58 |
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Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke wie in allen anderen Fällen wird eh nur die Regelung gefragt sein, die bisher gegolten hat. |
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Verfasst am: 22.04.2003 17:38 |
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Seit Juli 2002 ist das Finanzmarktförderungsgesetz in Kraft. Der Vorrang des Präsenzhandels bei der Ausführung von Kundenaufträgen wurde gestrichen, was auch kein Wunder ist, da rund 90 Prozent aller Aufträge über Xetra abgewickelt werden.
Der festgestellte Auktionspreis muss 5 Kriterien erfüllen:
- Ausführung aller unlimitierten Aufträge
- Ausführung aller über dem Kurs limitierten Kaufaufträge
- Ausfürhung aller unter dem Kurs limitierten Verkaufsaufträge
- Mindestens Teilausführung der zum Kurs limitierten Aufträge
Beim fortlaufenden Handel erfolgt das Matching nach folgenden Kriterien:
Preispriorität
Erst werden unlimitierte Aufträge ausgefürht und dann über Kurs limitierte Kaufaufträge und unter Kurs limitierte Verkaufaufträge.
Zeitpriorität
Bei Orders mit gleicher Limitierung ist der Zeitpunkt des Ordereingangs ausschlaggebend. |
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Verfasst am: 22.04.2003 17:38 |
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ja die änderungen sind schon umgesetzt, du musst mal in den neuen sonderbedingungen schauen...
so z.B.: das orders nicht unbedingt an der börse ausgeführt werden müssen, sondern durch internalisierung also außerbörslich ausgeführt werden. die banken matchen die aufträge selbst und wollen daran mitverdienen, wo die börse dran verdient, an der geld-brief-spanne.
da gab es noch ein paar änderungen, aber ich denke das das alte reicht, was die prüfung angeht... |
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Verfasst am: 22.04.2003 21:30 |
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ihr seid super! diese antworten wollte ich! vielen dank! |
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