WpHG-Bogen verweigert! Was nun? |
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Verfasst am: 09.11.2009 15:15 |
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Hi Leute, haben folgenden Fall:
Zur Zeit werden WpHG-Bögen in unserem Haus erneuert d.h. bei den Kunden von denen noch kein Bogen EDV-technisch erfasst wurde muss ein neuer gemacht werden.
(die alten sind oft nicht mehr auffindbar und wurden schon vor zig Jahren ausgefüllt, als das Depot eröffnet wurde).
Leider weigert sich ein (vermögender) Kunde, den Bogen auszufüllen, da er nicht will, dass seine Daten bei uns gespeichert werden. Er spart aber schon seit Jahren mtl. auf einen Fonds mit seinen VL. Darf dies so weiterhin geschehen oder muss der Sparvertrag eingestellt werden, wenn er den Bogen verweigert? |
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Verfasst am: 09.11.2009 16:25 |
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Du darfst ihm deine keine Vorschläge bei Wertpapieren mehr machen.
Du kannst ihm zwar sagen, dass das WP bestimmte Risiken hat, aber mehr auch nicht.
Er darf sich dann auch nicht beschweren, dass er es genommen hat,
Ich hoffe, was ich im Kopf hab ist richtig... |
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Verfasst am: 09.11.2009 17:57 |
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aber er darf trotzdem weiterhin Anteile des VL-Fonds kaufen? |
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Verfasst am: 09.11.2009 19:21 |
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Er darf weiterhin kaufen sowohl verkaufen. Aber wie schon der Kollege vorher schrieb, sollte geachtet werden dass keine Empfehlung ausgesprochen wird.
Der Bogen umfasst ja Daten wie, persönliche + finanzielle Verhältnisse, sowohl verfolgte Ziele, Erfahrungen/Kenntnisse im Wp- Bereich usw.
Die Bank dokumentiert diese Daten um gegenseitige Interessenkonflikte zu vermeiden und bedarfsgerecht zu beraten.
Die Verhaltensregeln der Kreditinstitute sind im WpHG (§31) normiert. So könntest du gegenüber gegenüber dem Kunden argumentieren. |
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Verfasst am: 09.11.2009 19:52 |
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ok danke für die antworten |
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