Covered Warrants |
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Verfasst am: 19.11.2009 17:56 |
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bräuchte diesen satz mal erklärt
Sie sind Aktienoptionsscheine, bei denen der Emittent die veroptionierten Aktien im eigenen Bestand hält oder die Lieferansprüche der Optionsscheininhaber durch entsprechende Gegengeschäfte sichert. |
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Verfasst am: 19.11.2009 18:09 - Geaendert am: 19.11.2009 18:10 |
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Großbanken verkaufen Call- Optionsscheine.
Als Verkäufer sind sie Stillhalter. Sie versprechen, dass sie aus eigenen Bestand die versprochenen Aktien liefern, wenn dies der Käufer wünscht. |
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Verfasst am: 20.11.2009 20:11 |
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ei jee wenn ich einige zeit zurück denke und diese ganzen begriffe gehört habe aus der finanzwirtschaft, ich habe nur bahnhof verstanden :-))
covered warrants sind letztlich nur gedeckte optionsscheine. der "verkäufer" des optionsscheine (idR eine Bank) hat ja die "Pflicht" (wenn der käufer dies wünscht) die aktie (das ist der basiswert) zu liefern. Gedeckt ist der Optionsschein dann, wenn der verkäufer die aktie physisch besitzt. ungedeckt wäre er, wenn dieser ihn nicht besitzt.
es gibt dann noch aufrechnungsmethoden, da diese banken eigtl immer nicht nur calls verkaufen sondern auch puts verkaufen und durch die sog. put-call-parität sich der überhang automatisch aufhebt. für den rest wird der herausgeber dann ein sog. dynamisches hedging betreiben d.h. er positioniert sich ständig neu mit dem zugrundeliegenden wert, dies kann man dann entsprechend mit partiellen ableitungen der black-scholes-formel berechnen. |
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Verfasst am: 22.11.2009 13:31 |
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danke |
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