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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse |
Moderator: TobiasH |
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Kursgewinne bei Pfandbriefen |
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Verfasst am: 24.01.2010 14:57 |
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Wenn ich Pfandbriefe zum Kurs 98,50% im Nennwert von 30.000 € kaufe und nach einigen Tagen wieder für einen Kurs von 99,10 % verkaufe, dann muss ich auf die Stückzinsen, die ich bekomme habe und auf den Kursgewinn von 29730 -29550=180 € doch abgeltungsteuer zahlen oder ?? |
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Verfasst am: 24.01.2010 16:52 - Geaendert am: 24.01.2010 17:24 |
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Der Veräußerungsgewinn und die Differenz zwischen gezahlten und erhalten Stückzinsen sind abgeltungsteuerpflichtig, wenn der Verlustverrechnungstopf leer ist und kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt..
Allerdings kann man mit Pfandbriefe in wenigen Tagen keinen Kursgewinn erzielen, weil
1. die Kurse nicht so stark schwanken
2. die Kauf- und Verkaufsspesen dazu führen. dass Veräußerungsverluste entstehen, weil anfallende Bankspesen, Provisionen und andere Transaktionskosten Teil der Anschaffungskosten sind.
Veräußerungserlös
./. Veräußerungskosten, z. B. Provision, Maklercourtage,
./. Anschaffungskosten
./. Anschaffungsnebenkosten, z. B. Provisionen
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= Veräußerungsgewinn oder -verlust |
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Verfasst am: 25.01.2010 08:33 |
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Würd ich auch sagen. Bei dieser Differenz bei diesem Beispiel macht man höhstens +/- 0. |
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