HILFE BEI DER STEUER....AHHHHHHHH |
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Verfasst am: 05.04.2010 15:46 |
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Hallo, unser Seminarleiter hat uns folgende Aufgabe gestellt..
Die erwirtschafteten Erträge eines Investmentfonds unterliegen der AbgSt.
a) Nennen Sie 2 Ertragsarten, die bei der Ausschüttung eines Fonds steuerpflichtig sind.
b) Bei ausreichendem FSA entfällt der Abzug der AbgSt. Nennen Sie vier weitere Fälle, in denen trotz Ertragszufluss keine AbgSt einbehalten wird.
c) Erläutern Sie, was man unter Zwischengewinn versteht. Erklären Sie in diesem Zusammenhang auch, wie sich gezahlte und vereinnahmte Zwischengewinne auf die Steuerschuld des Anlegers auswirken.
Wer kann mir bei den Aufgaben helfen. Die sind zur Vorbereitung auf ein Seminar. Wir haben dieses Thema noch nicht großartig besprochen.
Danke im Voraus. Gruß |
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Verfasst am: 05.04.2010 16:37 - Geaendert am: 05.04.2010 16:44 |
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a)
- Veräußerungsgewinne
- laufende Erträge, z. B. Zinsen, Dividenden, Mieten
b)
- NV- Bescheinigung liegt vor.
- Verlustverrechnungskonto wird gegen gerechnet.
- ausländische Erträge
- Veräußerungsgewinne bei Immobilien
c) Gezahlte und vereinnahmte Zwischengewinne werden zunächst auf ein Verlustverrechnungskonto gebucht und aufgerechnet.
Weitere Informationen unter:
http://www.bvi.de/de/investmentfonds/steuern/index.html |
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Verfasst am: 26.04.2010 22:55 |
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Die Antwort von Herrmann zu c) hatte ich auch anfangs gewählt - richtig laut Musterlösung ist allerdings:
"Zwischengewinn eines Fonds ist der dem Anleger noch nicht ausgeschüttete oder thesaurierte Ertrag, sofern er aus Zinsen oder Stückzinsansprüchen besteht." |
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Verfasst am: 28.04.2010 17:52 |
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noch zu b)
Aktien/Fonds wurden vor dem 01.01.2009 gekauft und befanden sich bei dem Verkauf mind. ein Jahr im dauernden Besitz. |
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Verfasst am: 19.06.2010 17:40 |
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Habe dahingehend auch noch eine kleine Frage zur Besteuerung:
Ich habe vor dem 01.01.2009 ein festverzinsliches WP / Aktien kgekauft und halte diese dann länger als ein Jahr in meinem Depot.
Werden die Zinsen/Dividenden dann mit 25% besteuert oder gar nicht? |
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Verfasst am: 19.06.2010 18:56 |
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Zinsen und Dividenden mussten schon immer - unabhängig von der Besitzdauer - bei Zufluss besteuert werden, wenn sie nicht freigestellt waren. |
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