Der Anspruch des Käufers auf Zinsen erfolgt am 2. Bankarbeitstag nach dem Kauf, in diesem Fall also ab dem Montag, da der Samstag ja kein Arbeitstag ist.
Er hat dem Verkäufer die Zinsen bis zu dem Tag vorher zu zahlen, der Verkäufer erhält also hier Zinsen bis einschließlich Sonntag.